Pressemitteilung Nr. 19/471

Henning: Die neue Niedersächsische Bauordnung: Mehr Freiheit und weniger Bürokratie für schnelleres Bauen

Pressemitteilung Nr. 19/471

Die am (heutigen) Mittwoch eingebrachte Gesetzesnovelle der Niedersächsischen Bauordnung setzt auf mehr Flexibilität und weniger Bürokratie im Baurecht. Umbauten sollen erleichtert, Bauverfahren beschleunigt und Abrisse reduziert werden, um insbesondere den Wohnungsmarkt zu entlasten.

„Die neue Novelle ist ein absolutes Positivbeispiel gelungener Parlamentsarbeit: Nach der vorherigen Novelle letzten Sommer sind weitere Ideen für Vereinfachungen dazugekommen. Die Abgeordneten haben diese gesammelt, intensiv diskutiert, bewertet und letztlich eingebracht“, lobte Frank Henning, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, die Genese der Gesetzesnovelle.

Durch die neuen Anpassungen der Niedersächsischen Bauordnung wird es für Bauherren deutlich einfacher, bestehende Gebäude umzubauen oder zu erweitern. Größere Nebengebäude und Vorbauten wie Gartenhäuschen oder Geräteschuppen können künftig ohne Genehmigung entstehen, ebenso wie Wintergärten bis zu einer bestimmten Größe oder Dachgauben. Balkonverglasungen und Überdachungen fallen ebenso aus der Genehmigungspflicht wie die Anhebung von Dächern zur Energiegewinnung. „Wir wollen den Menschen ermöglichen, ihre Häuser ohne unnötige Vorschriften zu modernisieren“, so Henning.

Fahrgastunterstände des ÖPNV unterliegen keiner Größenbegrenzung mehr und kleinere Selbstbedienungs-Verkaufsstände sind genehmigungsfrei. Auch für Erneuerbare Energien gibt es Erleichterungen: Die bürokratischen Hürden für Solar- und Windenergieanlagen werden gesenkt. Zudem dürfen Sport- und Kinderspielplätze künftig Flutlichtanlagen und Ballfangzäune ohne Genehmigung errichten.

Des Weiteren haben die Koalitionsfraktionen einen begleitenden Antrag eingebracht, der vor allem Forderungen an den Bund enthält. Konkret soll der Tourismusbereich angekurbelt werden: Campingplätze sollen künftig erst ab fünf statt bisher drei Wohnwagen oder Zelten genehmigungspflichtig sein. Der Vorschlag sieht weiter vor, die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf Bauernhöfen von fünf auf acht zu erhöhen. Zudem sollen die Anforderungen für einfache touristische Unterkünfte wie Tiny Houses oder Baumhäuser bundesweit gesenkt werden. „Besonders landwirtschaftliche Betriebe oder private Anbieter, die beispielsweise Agro-Tourismus oder naturnahes Camping anbieten, würden davon profitieren. Zudem könnte die Änderung neue und flexible Übernachtungsmöglichkeiten schaffen, insbesondere in ländlichen Regionen“, sagte Henning.

„Diese Maßnahmen machen Bauen und Wohnen in Niedersachsen flexibler und zukunftsfähiger. Unsere Bauordnung ist die modernste in ganz Deutschland.“

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