Pressemitteilung Nr. 18/991 Henning: Corona-Pandemie darf Arbeitnehmerrechte und betriebliche Mitbestimmung nicht aushebeln Pressemitteilung Nr. 18/991 10. Dezember 2020 Die SPD-Landtagsfraktion hat in ihrer Aktuellen Stunde im Niedersächsischen Landtag mit dem Titel „100 Jahre Betriebsräte – mitbestimmte Unternehmen gehen stabiler und erfolgreicher durch die Krise!“ die betriebliche Mitbestimmung während der Corona-Pandemie in den Fokus genommen. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Frank Henning, erklärt dazu: „Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich deutlich, dass Unternehmen, bei denen der Arbeitnehmerschutz eine große Rolle spielt, besser durch die Krise kommen und Arbeitsplätze erhalten bleiben.“ Die betriebliche Mitbestimmung sei aus Sicht der SPD-Fraktion ein Ausdruck demokratischer Teilhabe der Beschäftigten und ein wesentlicher Baustein für das, was Sozialdemokraten unter guter Arbeit verstehen, so Henning weiter: „Die Mitbestimmung schafft gute Arbeitsbedingungen in den Unternehmen, und sie ist ein Treiber des wirtschaftlichen Erfolgs und trägt zum gesellschaftlichen Wohlstand bei.“ Mitbestimmung erleichtere, so der SPD-Politiker, auch die notwendigen Corona-Anpassungen. „In der Stahlindustrie ist es beispielsweise gelungen, die berufliche Ausbildung rasch an die Einschränkungen in der Corona-Krise anzupassen. Das liegt auch an der Mitbestimmungskultur in dieser Branche.“ Henning warnt, dass die Corona-Pandemie nicht zu einem Aufweichen von Arbeitnehmer:innen-Rechten führen dürfe. Er mahnt, dass einzelne Unternehmen die derzeitige Krise für längst geplante Umstrukturierungen nutzen würden und versuchen würden, unter dem Deckmantel der Pandemie Mitbestimmungsrechte auszuhebeln. „Wir sehen, dass dort, wo Tarifverträge vorhanden sind, dies mehr Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedeutet. Gleichzeitig ist erkennbar, dass Unternehmen, die tarifgebunden sind, ihre Mitarbeiterschaft in der derzeitigen Krise besser unterstützen und beispielsweise vielfach das Kurzarbeitergeld aufstocken und so versuchen, die coronabedingten Nachteile auszugleichen“, sagt Henning. Der SPD-Wirtschaftspolitiker ermutigt alle Betriebsräte und Tarifpartner, während der Pandemie stark zu bleiben. „Es gibt viele Instrumente, um der Corona-Pandemie in Unternehmen zu begegnen. Das Kurzarbeitergeld ist ein wichtiges. Gleichzeitig müssen so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten bleiben. Ein Abbau von Arbeitsplätzen darf nur sozialverträglich und durch Freiwilligenangebote geschehen – betriebsbedingte Kündigungen müssen rote Linien für die Arbeitnehmer:innen-Seite bleiben!“ Die Regierungsfraktionen SPD und CDU haben einen Entschließungsantrag in den Wirtschaftsausschuss des Niedersächsischen Landtages eingebracht, der zum Ziel hat, das 100 Jahre alte Betriebsverfassungsgesetz an die Erfordernisse der aktuellen Zeit anzupassen. „Wir wollen das Betriebsverfassungsgesetz weiterentwickeln. Die Transformation durch Globalisierung, Digitalisierung und Energiewende erfordert eine Modernisierung der Mitbestimmung“, so der SPD-Politiker weiter: „Wir machen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes: Die Mitbestimmung des Betriebsrats soll erweitert werden, insbesondere bei der Weiterbildung.“ Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion macht deutlich: „Betriebsräte brauchen aus unserer Sicht stärkere Rechte bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz und beim Datenschutz. Zusätzlich soll der Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff erweitert werden und neue Formen der globalen, digitalen Arbeit wie ‚Clickwork‘ berücksichtigen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Home-Office vielfach möglich ist. Doch auch hier braucht es gesetzliche Leitplanken und beispielswiese ein Recht auf Nichterreichbarkeit für Arbeitnehmer:innen.“ Pressemitteilung von: Frank Henning