Pressemitteilung Nr. 19/313 Güldner: Jugendschutz stärken – Kein Lachgas an Kinder und Jugendliche Pressemitteilung Nr. 19/313 19. Juni 2024 Kinder und Jugendliche müssen vor dem missbräuchlichen Konsum von Lachgas stärker geschützt werden. Distickstoffmonoxid, besser bekannt als Lachgas, wird nicht nur als medizinisches Narkosemittel eingesetzt, sondern zunehmend auch als Partydroge missbraucht, insbesondere in einigen europäischen Ländern seit 2010. Durch Trends auf Plattformen wie TikTok wurde der missbräuchliche Konsum bekannt. Diese Entwicklung stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit junger Menschen dar. Thore Güldner, Vorsitzender des Unterausschusses für Verbraucherschutz: „Besonders alarmierend ist, dass das Design der Verpackungen so gestaltet wird, dass es gezielt Jugendliche ansprechen soll und der Verkauf leicht zugänglich in Automaten oder Kiosken direkt vor Schulen, Kindertagesstätten oder Jugendzentren stattfindet. Einer weiteren Normalisierung des Lachgaskonsums unter Jugendlichen wollen wir entgegenwirken.“ Geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sollten auf Bundesebene erarbeitet werden, die den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche soweit einschränken, dass Missbrauch verhindert werden kann. Zudem muss gezielte Werbung und Verkaufsförderung an Kinder und Jugendliche verboten werden. Weiterhin muss ein Verkaufsverbot von großen Kartuschen an Privatpersonen durchgesetzt werden, wobei sichergestellt sein soll, dass der Erwerb zu medizinischen Zwecken sowie als Lebensmittelzusatz (z. B. im Gastgewerbe) uneingeschränkt möglich bleibt. Präventionsprogramme zur Suchtprävention sollen überprüft und intensiviert werden, um die Nutzung von freiverkäuflichen Freizeitdrogen wie Lachgas zu verhindern. Und es muss sichergestellt werden, dass die Fachstellen für Suchtprävention bei Bedarf über die Gefahren des Konsums von Distickstoffmonoxid sensibilisieren und aufklären können. „Nur, wenn Eltern und lehrendes Personal selbst um die Gefahren von Lachgas oder ähnlichen Substanzen wissen, kann mit pädagogischen Maßnahmen darauf hingewirkt werden, den Konsum zu minimieren“, sagt Güldner. Lachgas kann kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen wie Schwindelgefühle, Übelkeit und Bewusstseinsverlust verursachen, aber auch schwerwiegendere Folgen wie Sauerstoffmangel im Gehirn und Herz-Kreislauf-Probleme haben. „Ein regelmäßiger und intensiver Konsum kann eine schwere Schädigung des Nervensystems verursachen. Besonders besorgniserregend ist die mögliche Entwicklung einer psychischen Lachgas-Abhängigkeit bei regelmäßigem Konsum. Dagegen müssen wir entschieden vorgehen“, so Güldner. Pressemitteilung von: Thore Güldner