Pressemitteilung Nr. 18/1222

Glosemeyer: Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit Europäischer Idee vereinbar

Pressemitteilung Nr. 18/1222

Das polnische Verfassungsgericht hat am gestrigen Donnerstag einzelne EU-Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Dem Urteil war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorausgegangen, die auf Antrag der Europäischen Kommission eine Korrektur der umstrittenen Justizreform in Polen verlangt hatte.

„Das Urteil in Polen können wir so nicht stehenlassen. Der Vorrang des EU-Rechts ist ein zentrales Prinzip unserer gemeinsamen Wertegemeinschaft“, erklärt Immacolata Glosemeyer, europapolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Wenn wir jetzt zulassen, dass das Unionsrecht keine Gültigkeit mehr in den Mitgliedstaaten hat, kann die EU so nicht mehr funktionieren. Ich erwarte von der Europäischen Kommission eine entschiedene Reaktion, die alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpft.“

In einer ersten Mitteilung bestätigte die EU-Kommission, dass der Vorrang des EU-Rechts unverändert gelte. „Was wir gestern in Polen beobachten mussten, ist ein beispielloser Vorgang. Noch nie hat ein nationales Gericht EU-Recht für verfassungswidrig erklärt – dieses Urteil wird weit über Polen hinaus Folgen haben“, zeigte sich die SPD-Europaexpertin besorgt.

Abschließend betont Glosemeyer: „Es sollte allen klar sein, dass unter diesen Umständen europäische Fördermittel nicht mehr an Polen ausgezahlt werden können, nachdem sich das Land mit beiden Beinen außerhalb der europäischen Rechtsordnung stellt. Mir tun dabei in erster Linie die polnischen Bürgerinnen und Bürger leid, die das nun unverschuldet zu ertragen haben. Die PiS-Regierung muss sich entscheiden, ob sie ihre Verfassung EU-konform ändert und damit weiterhin Teil der EU bleibt oder die Union verlässt. Ein Dazwischen kann es nicht geben.“

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