Pressemitteilung Nr. 19/448 Domeier: Kinder im Netz besser schützen durch strengere Regelungen für Influencer-Marketing Pressemitteilung Nr. 19/448 31. Januar 2025 Soziale Medien sind aus dem Alltag vieler Menschen, darunter viele Familien, nicht mehr wegzudenken. Neue Geschäftskonzepte ließen hier nicht lang auf sich warten, denn mit dem „normalen Familienleben“ wirkt Werbung für die entsprechende Zielgruppe authentischer und attraktiver. Doch insbesondere das sogenannte „Sharenting“ – das Teilen von Bildern und Videos von Kindern durch Eltern – birgt erhebliche Risiken. „Eltern wollen ihre Kinder so gut wie möglich schützen, die Auswüchse der neuen Geschäftsfelder sind aber oft gravierend“, so Jörn Domeier, Sprecher für Verbraucherschutz der SPD-Landtagsfraktion. Neben dem privaten Teilen von Familienmomenten existiert ein großer kommerzieller Markt für Familieninfluencerinnen und -influencer. Ohne die Beteiligung von Kindern funktioniere das Geschäftsmodell nicht, so ein Bericht der Organisation „Terre des Hommes“. Dieser zeigt massive Risiken für Kinder auf, darunter die Schädigung ihrer Entwicklung, Sicherheitsrisiken und Verletzungen ihrer Privatsphäre. Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion für die Übertragung der Jugendarbeitsschutzregelungen für Influencerinnen und Influencer ein. Kinderarbeit ist in Deutschland zwar gesetzlich verboten, doch für Social-Media-Aktivitäten gibt es bisher keine ausreichenden Regelungen. Deswegen soll Influencing ins Jugendarbeitsschutzgesetz aufgenommen werden. Unternehmen sollen verpflichtet werden, Ausnahmegenehmigungen einzuholen, wenn Kinder an Werbeinhalten beteiligt sind – analog der Regelungen für Kinder und Jugendliche beim Fernsehen oder im Musikgeschäft. Zudem wird eine behördliche Erlaubnis für Familieninfluencerinnen und -influencer sowie eine Einkommenssicherung angestrebt. Frankreich kann hierbei als Vorbild dienen: Dort müssen Eltern Genehmigungen einholen und ein Teil der Einnahmen muss auf ein Sperrkonto eingezahlt werden. Auch Schutzmaßnahmen gegen die Verletzung der Privatsphäre von Kindern sind erforderlich. Um die Einhaltung bestehender Gesetze zu gewährleisten, sollen Strategien in Zusammenarbeit mit Jugendämtern entwickelt werden. Eine stärkere Kooperation zwischen den Bundesländern könnte Ressourcen bündeln und die Durchsetzung der Vorschriften erleichtern. „Der Spaß für die Kinder im Netz darf nicht durch die Eltern getrübt werden, die Verdienste auf Kosten der Privatsphäre ihrer Kinder generieren wollen. Eine Aufklärungskampagne soll über Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen aufklären“, so Domeier. Pressemitteilung von: Jörn Domeier