Pressemitteilung Nr. 19/252

Corinna Lange, Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Landtagsfraktion, zur Reform des Kindertagesstättengesetzes

Pressemitteilung Nr. 19/252

Der heute eingebrachte Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zur Reform des Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) soll helfen, kurzfristig die angespannte Situation in den Niedersächsischen Kindertagesstätten zu verbessern, für mehr Freiräume und Handlungsspielräume bei der Personalplanung sorgen und in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Verlässlichkeit gewährleisten.

„Drei Punkte sind hier besonders hervorzuheben:

Aktuell gibt es überwiegend eine Erstkraftproblematik in den Kitas. Es fehlen oft die Erzieherinnen und Erzieher. Gleichzeitig gibt es in den Kindertagesstätten viele gut ausgebildete Assistenzkräfte mit jahrelanger Berufserfahrung. Diesen möchten wir durch eine berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme den Aufstieg zur Gruppenleitung ermöglichen, was sowohl bei der eigenen Berufsentwicklung hilfreich sein kann, aber natürlich auch den Trägern mehr Möglichkeiten bei der Personalplanung bietet. Besonders wichtig ist dabei die Zusage, dass Assistenzkräfte, die bis zum Jahr 2030 diese Weiterbildung abschließen und als Gruppenleitung eingesetzt sind, Bestandsschutz erhalten. Bereits ab Beginn der Qualifizierungsmaßnahme können die Assistenzkräfte als Gruppenleitung eingesetzt werden.

Zweitens können aufgrund des Fachkräftemangels die Randzeiten in den Einrichtungen vor Ort seit Wochen oft nicht mehr angeboten werden, da diese meist als erste Maßnahme gekürzt wurden. Durch einen flexibleren Personaleinsatz soll diese Situation nun verbessert werden. Zum kommenden Kitajahr können dann auch sogenannte ‚geeignete Kräfte‘ zusammen mit Assistenzkräften in Randzeiten eingesetzt werden, wenn keine Fachkräfte zur Verfügung stehen. Hiermit kommen wir dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder ein Stück näher.

Drittens haben wir die Vertretungsregelungen angepasst, um auf personelle Engpässe flexibler reagieren zu können. Eine geeignete Kraft kann nun fünf Tage im Monat je Gruppe eingesetzt werden, was in mindestens viergruppigen Kitas sogar die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung für Vertretungskräfte bietet. Dadurch schaffen wir nicht nur eine effektive Lösung für Engpässe, sondern geben auch dem Personal die nötige berufliche Sicherheit. Gleichzeitig ist es eine weitere Chance, diese Personen langfristig für einen sozialpädagogischen Beruf zu gewinnen und über den Quereinstieg weiter zu qualifizieren.

Unsere Änderungen sind eine konstruktive Antwort auf die drängenden Probleme im Bereich der frühkindlichen Bildung. Die Maßnahmen sichern die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor allem aber dienen sie der Unterstützung der Fach- und Assistenzkräfte in den Einrichtungen, die in einem sehr anspruchsvollen und herausfordernden Arbeitsumfeld jeden Tag aufs Neue einen fantastischen Job machen!“

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