Pressemitteilung Nr. 18/1313 Bratmann: Verlängerung der Kurzarbeit-Regelung wichtige Unterstützung für Arbeitnehmende und Unternehmen Pressemitteilung Nr. 18/1313 3. Februar 2022 Veranstaltungen müssen abgesagt werden, Restaurants verzeichnen weniger Gäste, Lieferengpässe sorgen für Produktionsausfälle – die Pandemie setzt auch nach fast zwei Jahren zahlreiche Branchen weiter unter Druck. Eines der wirksamsten Mittel zum Erhalt von Millionen Arbeitsplätzen ist die Kurzarbeit. SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will daher die Sonderregelung für den erleichterten Zugang über den März 2022 hinaus um drei Monate verlängern. „Das Kurzarbeitergeld ist ein sozial- und wirtschaftspolitisches Erfolgsmodell. Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer behalten ihren Job, Unternehmen sichern sich ihre Fachkräfte, mit denen sie nach Ende der Krisensituation ihre Kapazitäten direkt wieder hochfahren können. Allein in Niedersachsen haben seit März 2020 rund 118.600 Unternehmen für 1,6 Millionen Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt“, erklärt Christoph Bratmann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Viele Betriebe sind aber noch nicht an diesem Punkt angelangt, zuletzt sind die Zahlen durch die Omikron-Welle sogar wieder gestiegen.“ Das Kurzarbeitergeld bleibe also eine wichtige Hilfe zur weiteren Überbrückung, so der SPD-Wirtschaftsexperte: „Deswegen ist der Vorschlag von Hubertus Heil richtig, die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate auszuweiten. Durch die Verlängerung der Sonderregelungen bei der Kurzarbeit ist der Arbeitsmarkt für Herausforderungen der nächsten Wochen gut aufgestellt. Andernfalls würde uns ab April auf den letzten Metern doch noch eine Entlassungswelle bei bereit kurzarbeitenden Betrieben drohen.“ Die aktuelle Sonderregelung für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft regulär zum 31. März 2022 aus. Unternehmen können momentan schon bei 10 Prozent drohendem Arbeitsausfall einen Antrag stellen, statt wie sonst ab einem Drittel. Zudem fällt der vorherige Aufbau von Minusstunden für die Beschäftigten weg. Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers zur Verlängerung soll am 9. Februar ins Kabinett einbracht werden. Pressemitteilung von: Christoph Bratmann