Pressemitteilung Nr. 19/805

Bratmann: Urteil zur A39 ist gutes Signal für Planungssicherheit, Wirtschaft und Verkehr in Niedersachsen

Pressemitteilung Nr. 19/805

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am (heutigen) Mittwoch die erneute Klage gegen die Planfeststellung für den 7. Bauabschnitt der A39 zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien abgewiesen. Damit ist eine zentrale rechtliche Hürde für den südlichsten Abschnitt des geplanten A39-Lückenschlusses genommen.

Für die SPD-Landtagsfraktion ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für Verlässlichkeit und Infrastrukturfortschritt. Der A39-Lückenschluss ist seit vielen Jahren ein zentrales Verkehrsprojekt für die Region zwischen Wolfsburg, Gifhorn, Uelzen und Lüneburg.

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine gute Nachricht für die Region und für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Nach jahrelanger Prüfung gibt es nun mehr Rechtssicherheit für den 7. Bauabschnitt der A39. Das ist ein wichtiger Schritt für Pendlerinnen und Pendler, für die Entlastung der Ortsdurchfahrten und für die Unternehmen, die auf leistungsfähige Verkehrsverbindungen angewiesen sind“, erklärt Christoph Bratmann, wirtschafts- und verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Bratmann betont, dass notwendige Investitionen in Straßen, Brücken, Schiene und öffentlichen Verkehr nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen: „Niedersachsen braucht eine moderne, leistungsfähige und verlässliche Infrastruktur. Dazu gehören die Sanierung bestehender Straßen und Brücken, der Ausbau von Schiene und ÖPNV – aber eben auch dort neue Verbindungen, wo der Bedarf festgestellt und die Planung rechtlich bestätigt ist. Die A39 ist für die Region seit Langem von großer Bedeutung. Jetzt kommt es darauf an, dass der Bund und die Autobahn GmbH die nächsten Schritte zügig und verlässlich vorbereiten.“

Zugleich macht Bratmann deutlich: „Das Urteil zeigt auch, dass Natur-, Arten- und Gewässerschutz im Verfahren intensiv geprüft wurden. Gerade deshalb ist es richtig, nach der gerichtlichen Klärung nicht immer neue Grundsatzdebatten zu führen, sondern Planungssicherheit ernst zu nehmen. Wer Infrastruktur will, muss nach abgeschlossenen Verfahren auch zur Umsetzung stehen.“

 

Hintergrundinformation:

Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 war 2019 vom Bundesverwaltungsgericht teilweise beanstandet und für rechtswidrig sowie nicht vollziehbar erklärt worden. Daraufhin hatte das Land Niedersachsen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt und im Juni 2024 einen geänderten und ergänzten Planfeststellungsbeschluss erlassen. Die dagegen gerichtete erneute Klage wurde nun abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die gerügten Rechtsmängel nicht vorliegen.

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