Pressemitteilung Nr. 19/407

Beck: Neue Finanzierungsregelungen zur Unterstützung von Kommunen beschlossen

Pressemitteilung Nr. 19/407

Angesichts der steigenden Herausforderungen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten haben Bund und Länder eine neue finanzielle Grundlage geschaffen. Durch die Umstellung auf ein sogenanntes „atmendes System“ werden die Zahlungen künftig an die Zahl der Schutzsuchenden angepasst – dem hat der Landtag am (heutigen) Dienstag zugestimmt.

Niedersachsen rechnet im kommenden Jahr mit zusätzlichen Einnahmen von 115 Millionen Euro aus den Bundesmitteln, die vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden. Jan-Philipp Beck, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Ab 2024 wird der Bund den Kommunen für jeden Asylerstantragsteller eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro zahlen. Das ist ein starkes Signal der Solidarität, und wir stehen in der Verantwortung, diese Mittel effektiv einzusetzen.“

Die Mittelverteilung erfolgt in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden:

  • 79 Millionen Euro werden zur Unterstützung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Kriegsvertriebene aus der Ukraine verwendet.
  • 36 Millionen Euro fließen über das Aufnahmegesetz an die Leistungsträger für Asylbewerberleistungen.

Darüber hinaus werden durch die Erhöhung der Länderanteile an der Umsatzsteuer zusätzliche Mittel bereitgestellt:

  • 10 Millionen Euro pro Jahr von 2024 bis 2028 werden für Aufgaben der Wärmeplanung verwendet.
  • Weitere 28,9 Millionen Euro im Jahr 2024 und 57,8 Millionen Euro jährlich ab 2025 unterstützen Bildungsprojekte im Rahmen des Startchancen-Programms.

„Mit diesen Maßnahmen schaffen wir nicht nur finanzielle Entlastung, sondern setzen auch wichtige Impulse für den Bildungs- und Klimabereich“, hob Beck hervor. Das Land tritt dabei 2024 mit 70 Millionen Euro in Vorleistung, die durch eine Spitzabrechnung 2025 vom Bund erstattet werden sollen.

Die neuen Regelungen, einschließlich Anpassungen im Finanzausgleich, gewährleisten eine gerechte Verteilung der Mittel und Rechtssicherheit. „Wir sichern damit die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden“, so Beck.

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