Pressemitteilung Nr. 19/363

Beck: Direkte Verteilung von Bundesmitteln an Kommunen zur Bewältigung der Fluchtmigration

Pressemitteilung Nr. 19/363

Künftig sollen Bundesmittel in Höhe von 115 Millionen Euro gezielt zur Unterstützung bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten sowie zur Abfederung der durch die Fluchtmigration verursachten Kosten an die Kommunen verteilt werden.

Jan-Philipp Beck, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle betrifft. Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass die zur Verfügung gestellten Bundesmittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden – bei unseren Kommunen. Es ist unser klares Ziel, die Kommunen in dieser herausfordernden Situation zu entlasten.“

Der Bund wird ab 2024 eine Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller bereitstellen, die in einem „atmenden System“ jährlich angepasst wird. Niedersachsen rechnet im Jahr 2024 mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 45 Millionen Euro und weiteren 70 Millionen Euro aus einer Spitzabrechnung im Jahr 2025. Die gesamten 115 Millionen Euro sollen vollständig an die Kommunen weitergegeben werden. 79 Millionen Euro davon werden zur Deckung der Kosten für Unterkunft und Heizung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine verwendet. Weitere 36 Millionen Euro werden im Rahmen des Aufnahmegesetzes an die kommunalen Träger für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verteilt.

„Dieses Gesetz schafft die notwendige rechtliche Grundlage, um die Mittel gezielt an die Kommunen weiterzugeben. Das Land geht dabei in Vorleistung und trägt auch das finanzielle Risiko, falls die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber niedriger ausfällt als prognostiziert“, so Beck.

Neben der Unterstützung der Kommunen im Bereich der Fluchtmigration enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen zur Verteilung von Bundesmitteln im Rahmen des Startchancen-Programms für den Bildungsbereich sowie zur Förderung der Wärmeplanung. Niedersachsen wird im Jahr 2024 rund 28,9 Millionen Euro für Bildungsmaßnahmen und jeweils 10 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028 zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung erhalten.

„Die zusätzlichen Mittel für den Bildungsbereich und die Wärmeplanung sind ein wichtiger Schritt, um den Klimaschutz vor Ort zu stärken und Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu fördern“, so Beck weiter.

Der Gesetzentwurf sieht zudem Anpassungen im Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz vor, um die Zuweisungen für die Kommunen rechtssicher und auf Basis aktueller Daten zu berechnen.

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