Pressemitteilung Nr. 19/362 Baatzsch: Unbürokratische Hilfe nach Großschadensereignissen – Niedersachsen verbessert Opferschutz Pressemitteilung Nr. 19/362 25. September 2024 Die niedersächsische Landesregierung hat eine Änderung des Gesetzes über die oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz beschlossen. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Handlungsmöglichkeiten der Opferschutzbeauftragten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach straftatbezogenen Großschadensereignissen zu erweitern. Brian Baatzsch, Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen: „Bisher mussten die Opferschutzbeauftragten vor einer Kontaktaufnahme mit den Betroffenen deren Einwilligung einholen. Dies stellte eine erhebliche bürokratische Hürde dar und stand dem Ziel des proaktiven Opferschutzes entgegen. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir nun die Grundlage, um Opfern schnell und unbürokratisch die notwendige Unterstützung anzubieten.“ Der Änderungsbedarf ergab sich insbesondere aus den Empfehlungen des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2017. Eine der zentralen Schlussfolgerungen aus dem Abschlussbericht war die Notwendigkeit eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots für Opfer von Großschadensereignissen. „Es geht nicht nur um das individuelle Interesse der Betroffenen, sondern auch um ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Der Staat muss in der Lage sein, Opfern schnell Hilfe anzubieten. Das ist nicht nur ein Zeichen des sozialen Friedens, sondern stärkt auch das Vertrauen in unsere staatlichen Strukturen“, betont Baatzsch. Neben den datenschutzrechtlichen Anpassungen sieht die Gesetzesänderung auch eine Neudefinition der Großschadensereignisse vor, um mögliche Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Künftig wird der Fokus auf Gewalttaten und Ereignisse von hoher gesellschaftlicher Bedeutung gelegt, bei denen ein zentraler Koordinierungsbedarf der Opferhilfe besteht. Zudem wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.300 Euro für die Opferschutzbeauftragten eingeführt. Opferschutz ist eine wichtige Aufgabe und Pflicht des Rechtsstaats, weswegen im Jahr 2019 das Amt des Landesbeauftragten für Opferschutz als zentrale Anlaufstelle für alle Opfer von Straftaten eingeführt wurde. Der oder die Landesbeauftragte leitet Betroffene an geeignete Unterstützungssysteme weiter und unterstützt die im Opferschutz tätigen Akteure. Pressemitteilung von: Brian Baatzsch