Kirsikka Lansmann Kirsikka Lansmann Kontakt Landtag SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hannah-Arendt-Platz 1 30159 Hannover Kirsikka Lansmann Gifhorn-Nord/Wolfsburg 5 Biografie Porträt Geboren 1986 in Wolfsburg, wohnhaft in Ehra-Lessien. Mitglied des Niedersächsischen Landtags der 19. Wahlperiode (seit 08. November 2022). Steckbrief Onlinemarketing-Managerin Sprecherin für Kultuspolitik Sprecherin für Migration und Schule Mitglied im Unterausschuss Medien Mitglied im Kultusausschuss Kommunale Mandate und Funktionen Angabe folgt. Arbeitskreise Kultus Reden Drs. 19/7211 22. Mai 2025 Erste Beratung Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten Drs. 19/2753 26. Februar 2025 Abschließende Beratungen Digitalisierung an Schulen landesweit gerecht voranbringen / Digitalisierung als Chance - die Rahmenbedingungen für die digitale Schule jetzt verbessern! Drs. 19/6285 29. Januar 2025 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes 12. Dezember 2024 Haushaltsberatungen 2025 – Haushaltsschwerpunkt Kultus ALLE EINTRÄGE Pressemitteilungen Pressemitteilung Nr. 19/512 30. Mai 2025 Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt die in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) ausdrücklich. Die deutlich erhöhten Wertgrenzen bei öffentlichen Aufträgen schaffen insbesondere für Kommunen, Landesbehörden und Schulen spürbare Entlastungen und mehr Handlungsspielräume. Christoph Bratmann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die neue Verordnung ist ein pragmatischer Schritt hin zu mehr Effizienz in der öffentlichen Verwaltung. Gerade für kleinere Vergabestellen in den Kommunen bedeutet die Anhebung der Direktvergabegrenze auf 20.000 Euro einen echten Bürokratieabbau. Damit beschleunigen wir Verfahren und geben den Mitarbeitenden vor Ort wieder mehr Zeit für das Wesentliche – nämlich die konkrete Arbeit für die Menschen in Niedersachsen.“ Bratmann und Lansmann: SPD-Fraktion begrüßt neue Wertgrenzenverordnung – Weniger Bürokratie, mehr Zeit fürs Wesentliche Pressemitteilung Nr. 19/507 22. Mai 2025 Handys und andere digitale Endgeräte sind Alltag an Niedersachsens Schulen. Viele Kinder greifen bereits im Vorschulalter oft zu Smartphones, nach Schulbeginn nimmt die intensive Nutzung in der Regel weiter zu. Chats und Apps organisieren den Alltag und helfen beim Lernen, doch sie setzen auch unter Druck, verbreiten falsche Nachrichten oder verführen zu stundenlangem Zuschauen. Das stellt die Schulen vor die Herausforderung, klare Regeln für die Handynutzung zu entwickeln. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen fordern von der Landesregierung nun Hilfe bei der Entwicklung solcher Regeln sowie eine Stärkung der Medienkompetenz auch nach Schulschluss. Einen entsprechenden Entschließungsantrag brachten die Fraktionen am Donnerstag in den Landtag ein. „Vor allem im Primarbereich kann die Nutzung von Handys problematisch werden. Deshalb brauchen wir einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen. Wir wollen die Schulen bei dem Thema nicht alleine lassen, sondern Wege aufzeigen, wie sie – unter Beteiligung von Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften – zu klaren Regeln kommen können“, sagte die kultuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kirsikka Lansmann. Dabei gehe es nicht nur um Schülerinnen und Schüler. Auch Eltern und Lehrkräfte müssten wissen, welche Nutzung angemessen ist. „Gleichzeitig sollen wir den Schulen mehr Raum für Eigenverantwortlichkeit geben. Jede Schule in Niedersachsen ist anders, hat andere Anforderungen und andere Wünsche“, ergänzte Lansmann. Lansmann: Für Handys an Schulen braucht es klare Regeln Pressemitteilung Nr. 19/458 26. Februar 2025 Die Digitalisierung ist längst Teil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Nun gilt es, auch die Bildungslandschaft flächendeckend fit für die digitale Zukunft zu machen. Hierzu hat der Niedersächsische Landtag am (heutigen) Mittwoch abschließend beraten. Kirsikka Lansmann, stellvertretende kultuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, betont: „Mit dem DigitalPakt 1.0 haben wir die Grundlagen für eine moderne digitale Infrastruktur an Niedersachsens Schulen geschaffen. Doch wir dürfen uns darauf nicht ausruhen – der DigitalPakt 2.0 muss den nächsten entscheidenden Schritt ermöglichen.“ Lansmann: Gleiche Chancen für alle durch weitere Digitalisierung in Schulen Pressemitteilung Nr. 19/438 29. Januar 2025 Der am (heutigen) Mittwoch eingebrachte Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zielt vor allem auf eine Reform der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ab. Mit der Novelle wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des „Letter of Intent“ zwischen dem Kultusministerium und den Interessenverbänden der Privatschulen gemacht. „Mit dieser Reform schaffen wir eine verlässliche und transparente Grundlage für die Finanzierung von freien Schulen. Das entlastet nicht nur die Träger, sondern ist auch wichtig, um die Bildungslandschaft in Niedersachsen nachhaltig zu stärken“, so Kirsikka Lansmann, stellvertretende kultuspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Die Reform sieht eine neue, personalkostenzentrierte Berechnung der Finanzhilfe vor, die das bisherige Modell aus dem Jahr 2007 ablöst. Für die Schulen in freier Trägerschaft bedeutet das mehr Planungssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand. 12 Millionen Euro werden bereits seit 2024 über Haushaltsbegleitgesetz in Schulsozialarbeit, Ganztag und IT-Administration investiert. Weitere acht Millionen Euro stehen für eine Übergangslösung sowie elf Millionen Euro ab 2025 zur Anpassung an Tarifsteigerungen und die Berücksichtigung der Besoldungsgruppe A13 bereit. Lansmann: Novelle des Schulgesetzes beinhaltet wichtige Finanzierung der freien Schulen ALLE EINTRÄGE
Drs. 19/7211 22. Mai 2025 Erste Beratung Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten
Drs. 19/2753 26. Februar 2025 Abschließende Beratungen Digitalisierung an Schulen landesweit gerecht voranbringen / Digitalisierung als Chance - die Rahmenbedingungen für die digitale Schule jetzt verbessern!
Drs. 19/6285 29. Januar 2025 Erste Beratung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Pressemitteilung Nr. 19/512 30. Mai 2025 Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt die in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) ausdrücklich. Die deutlich erhöhten Wertgrenzen bei öffentlichen Aufträgen schaffen insbesondere für Kommunen, Landesbehörden und Schulen spürbare Entlastungen und mehr Handlungsspielräume. Christoph Bratmann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die neue Verordnung ist ein pragmatischer Schritt hin zu mehr Effizienz in der öffentlichen Verwaltung. Gerade für kleinere Vergabestellen in den Kommunen bedeutet die Anhebung der Direktvergabegrenze auf 20.000 Euro einen echten Bürokratieabbau. Damit beschleunigen wir Verfahren und geben den Mitarbeitenden vor Ort wieder mehr Zeit für das Wesentliche – nämlich die konkrete Arbeit für die Menschen in Niedersachsen.“ Bratmann und Lansmann: SPD-Fraktion begrüßt neue Wertgrenzenverordnung – Weniger Bürokratie, mehr Zeit fürs Wesentliche
Pressemitteilung Nr. 19/507 22. Mai 2025 Handys und andere digitale Endgeräte sind Alltag an Niedersachsens Schulen. Viele Kinder greifen bereits im Vorschulalter oft zu Smartphones, nach Schulbeginn nimmt die intensive Nutzung in der Regel weiter zu. Chats und Apps organisieren den Alltag und helfen beim Lernen, doch sie setzen auch unter Druck, verbreiten falsche Nachrichten oder verführen zu stundenlangem Zuschauen. Das stellt die Schulen vor die Herausforderung, klare Regeln für die Handynutzung zu entwickeln. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen fordern von der Landesregierung nun Hilfe bei der Entwicklung solcher Regeln sowie eine Stärkung der Medienkompetenz auch nach Schulschluss. Einen entsprechenden Entschließungsantrag brachten die Fraktionen am Donnerstag in den Landtag ein. „Vor allem im Primarbereich kann die Nutzung von Handys problematisch werden. Deshalb brauchen wir einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen. Wir wollen die Schulen bei dem Thema nicht alleine lassen, sondern Wege aufzeigen, wie sie – unter Beteiligung von Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften – zu klaren Regeln kommen können“, sagte die kultuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kirsikka Lansmann. Dabei gehe es nicht nur um Schülerinnen und Schüler. Auch Eltern und Lehrkräfte müssten wissen, welche Nutzung angemessen ist. „Gleichzeitig sollen wir den Schulen mehr Raum für Eigenverantwortlichkeit geben. Jede Schule in Niedersachsen ist anders, hat andere Anforderungen und andere Wünsche“, ergänzte Lansmann. Lansmann: Für Handys an Schulen braucht es klare Regeln
Pressemitteilung Nr. 19/458 26. Februar 2025 Die Digitalisierung ist längst Teil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Nun gilt es, auch die Bildungslandschaft flächendeckend fit für die digitale Zukunft zu machen. Hierzu hat der Niedersächsische Landtag am (heutigen) Mittwoch abschließend beraten. Kirsikka Lansmann, stellvertretende kultuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, betont: „Mit dem DigitalPakt 1.0 haben wir die Grundlagen für eine moderne digitale Infrastruktur an Niedersachsens Schulen geschaffen. Doch wir dürfen uns darauf nicht ausruhen – der DigitalPakt 2.0 muss den nächsten entscheidenden Schritt ermöglichen.“ Lansmann: Gleiche Chancen für alle durch weitere Digitalisierung in Schulen
Pressemitteilung Nr. 19/438 29. Januar 2025 Der am (heutigen) Mittwoch eingebrachte Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zielt vor allem auf eine Reform der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ab. Mit der Novelle wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des „Letter of Intent“ zwischen dem Kultusministerium und den Interessenverbänden der Privatschulen gemacht. „Mit dieser Reform schaffen wir eine verlässliche und transparente Grundlage für die Finanzierung von freien Schulen. Das entlastet nicht nur die Träger, sondern ist auch wichtig, um die Bildungslandschaft in Niedersachsen nachhaltig zu stärken“, so Kirsikka Lansmann, stellvertretende kultuspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Die Reform sieht eine neue, personalkostenzentrierte Berechnung der Finanzhilfe vor, die das bisherige Modell aus dem Jahr 2007 ablöst. Für die Schulen in freier Trägerschaft bedeutet das mehr Planungssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand. 12 Millionen Euro werden bereits seit 2024 über Haushaltsbegleitgesetz in Schulsozialarbeit, Ganztag und IT-Administration investiert. Weitere acht Millionen Euro stehen für eine Übergangslösung sowie elf Millionen Euro ab 2025 zur Anpassung an Tarifsteigerungen und die Berücksichtigung der Besoldungsgruppe A13 bereit. Lansmann: Novelle des Schulgesetzes beinhaltet wichtige Finanzierung der freien Schulen