Abschließende Beratung - 25. Februar 2020 Unfallzahlen reduzieren und schwere Unfallfolgen erfolgreich vermeiden: Nutzungen von elektronischen Geräten am Steuer – § 23 Abs. 1 a StVO – unterbinden und zukünftig ausdrücklich statistisch erfassen! Abschließende Beratung - 25. Februar 2020 ZUR PDF DATEI