- 19. Februar 2021 Bitte um Zustimmung gemäß § 53 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) zur Verordnung über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber und die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlungen für die allgemeinen Neuwahlen und Direktwahlen am 12. September 2021 unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung) Antrag der Landesregierung - 19. Februar 2021 ZUR PDF DATEI