Pressemitteilung Nr. 18/823

Wernstedt: Frauenanteil in Parlamenten erhöhen – Thüringer Urteil ein schwerer Schlag

Pressemitteilung Nr. 18/823

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute in seiner Grundsatzentscheidung das Thüringer Paritätsgesetz gekippt. Parteien in Thüringen waren danach verpflichtet, ihre zukünftigen Landeslisten zur Hälfte mit Frauen zu besetzen.

Dr. Thela Wernstedt, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, bedauert das Urteil außerordentlich: „Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes ist ein schwerer Schlag für die Bemühungen auf dem Weg zu einem Paritätsgesetz!“

Fakt sei, so Wernstedt, dass viel zu wenig Frauen in den Landesparlamenten vertreten sind. „Bei uns in Niedersachsen sind nur 29,2 Prozent der 137 Abgeordneten weiblich. Zwar ist der Anteil der weiblichen Abgeordneten in den letzten Jahren leicht gestiegen, aber unser Ziel ist noch immer nicht in Sichtweite. Der Frauenanteil in der Bevölkerung muss sich auch in den Landtagen widerspiegeln und es hat sich gezeigt, dass es ohne verbindliche Regeln für Parteien nicht funktioniert.“

„Für uns ist das Urteil aber auch ein Ansporn, durch kluge Verfahrenswege das Wahlrecht so zu gestalten, dass unter Wahrung von Freiheitsrechten die systematische Benachteiligung von Frauen bei Kandidaturen beseitigt wird. Wir brauchen Parität. Es hat sich als falsch erwiesen, dass Männer wissen, was Frauen brauchen, bzw. wie sich politische Entscheidungen auf Frauen auswirken. Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung und können ihre Interessen selbst am besten vertreten“, so Wernstedt abschließend.

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