Pressemitteilung Nr. 19/121

Wernstedt: Einigung bei der Krankenhausreform – Weg von Fallpauschalen, hin zu Vorhaltepauschalen und stärkere Spezialisierung von Krankenhäusern

Pressemitteilung Nr. 19/121

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt die Einigung zwischen dem Bund und den Ländern über ein Eckpunktepapier zur Reform der Krankenhausversorgung. Diese Reform stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung dar.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abkehr vom bisherigen System der Fallpauschalen zugunsten von Vorhaltepauschalen. Mit dieser Maßnahme wird die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser an den tatsächlichen Versorgungsbedarf geknüpft. Dadurch wird gewährleistet, dass sowohl kleinere als auch große Kliniken ausreichend Mittel zur Verfügung haben und eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist.

 

Die stärkere Spezialisierung von Kliniken ist ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Reform. Durch die Konzentration von hochspezialisierten Krankenhäusern auf bestimmte medizinische Fachbereiche können besonders schwierige Fälle in den dafür geeigneten Einrichtungen behandelt werden. Dadurch wird die Expertise gebündelt und die Patientinnen und Patienten erhalten die bestmögliche Behandlung.

„Die heutige Einigung ist ein großer Erfolg für die Gesundheitsversorgung in unserem Land. Mit der Abkehr vom reinen Fallpauschalen-System und der Einführung von Vorhaltepauschalen sorgen wir für eine gerechtere Finanzierung und reduzieren den ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser“, betont Dr. Thela Wernstedt, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. „Gleichzeitig schaffen wir mit der stärkeren Spezialisierung von Krankenhäusern die Voraussetzung dafür, dass besonders schwierige Fälle in hochspezialisierten Einrichtungen optimal behandelt werden können.“

esonders positiv ist, dass die Planungshoheit für Krankenhäuser bei den Ländern verbleibt. Die Länder sind am besten in der Lage, die Bedarfe ihrer Regionen zu erkennen und entsprechende Versorgungsstrukturen zu planen. Dies sichert eine bedarfsgerechte und flächendeckende Krankenhausversorgung, die den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung trägt.

Der Bund hat darüber hinaus zugesagt, weitere Finanzhilfen für notleidende Krankenhäuser zumindest zu prüfen. „Dem Ergebnis der Prüfung des Bundes, weitere finanzielle Mittel zur Unterstützung der Krankenhäuser in ihrer gegenwärtig schwierigen Lage bereitzustellen, sehen wir erwartungsvoll entgegen. Mit dem Haushalt für 2024 streben wir in Niedersachsen eine deutliche Erhöhung der Investitionskostenförderung für unsere Krankenhäuser an. Unserer Verantwortung für die Sicherstellung einer hochwertigen Krankenhausversorgung in unserem Land kommen wir damit nach.“

Im nächsten Schritt wird nun in enger Zusammenarbeit mit den Ländern ein Gesetzentwurf erarbeitet. „Wir sind zuversichtlich, dass es über den Sommer gelingt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten, der Krankenhäuser sowie den verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren in Bund und Ländern gerecht wird“, so Dr. Thela Wernstedt.

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