Pressemitteilung Nr. 18/646 Statement des Vorsitzenden des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes Bernd Lynack zu einem Verbot der Hizb Allah Pressemitteilung Nr. 18/646 25. Februar 2020 „Wer verfassungsfeindlich ist und wer nicht, entscheiden bei uns nicht Parteien, sondern Sicherheitsbehörden und Gerichte. Fest steht, dass Teile der AfD ebenso wie die Hisbollah vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuft worden sind – dahingehend ist die Forderung des Antragsstellers abenteuerlich. Für uns steht außer Frage, dass die Hisbollah sich nicht im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewegt – dies trifft auch auf weitere Teile der AfD zu. Weitere Gefährdungseinschätzungen der islamistisch-schiitischen Organisation obliegen jedoch nicht uns als Fraktionen, sondern dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz. Diese Institutionen leisten alles, um unseren Staat und unsere Verfassung gegen Feinde zu verteidigen. Es braucht dafür keine Anträge vom äußersten rechten Rand. Es mag zwar dem Opfer-Mythos der AfD widersprechen, aber der Verfassungsschutz arbeitet nicht auf Grundlage von politischen Farbenspielen, sondern nimmt seine Aufgaben unparteiisch wahr. Wenn sich Rechtsextreme als Schutzinstanz der Jüdinnen und Juden in unserem Land inszenieren, ist es Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten, diese zu demaskieren. Wenn die AfD ernsthaft etwas gegen Verfassungsfeinde und Antisemitismus tun möchte, sollte sie zuallererst bei sich selbst anfangen und vor der eigenen Haustür großflächig kehren!“ Pressemitteilung von: