Pressemitteilung Nr. 18/1060 Statement des Sprechers für Kommunalpolitik Bernd Lynack zur Verordnung über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber und die Wahl der Delegierten Pressemitteilung Nr. 18/1060 19. Februar 2021 „Die Corona-Pandemie hat uns allen erneut gezeigt, wie wichtig die Demokratie für unser Zusammenleben ist. Freie Wahlen sind dabei von zentraler Bedeutung, denn sie sind Ausdruck der kritischen Haltung der Bürgerinnen und Bürger und ermöglichen die direkte Mitbestimmung. Auch in diesen herausfordernden Zeiten müssen wir Wahlen ermöglichen. Ganz besonders in diesen Zeiten müssen wir uns diesem demokratischen Prozess stellen und damit deutlich machen, dass unser Handeln der politischen Legitimation der Wählerinnen und Wähler unterliegt. Zu einer demokratischen Wahl gehören aber auch transparente, demokratische Prozesse innerhalb der Parteien zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten. Mit dem von unserem Innenminister Boris Pistorius vorgelegten Verordnungsentwurf können diese jetzt auch unter Corona-Bedingungen gewährleistet werden. Dazu zählen unter anderem auch Aufstellungsversammlungen mit verringerten Delegiertenzahlen. So wird das Einhalten der so wichtigen Abstände konsequent gewährleistet und die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten erleichtert. Ganz besonders möchte ich aber auch auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Versammlungen zur Aufstellung der Kandidierenden digital abgehalten werden können und die Abstimmung anschließend schriftlich erfolgt. Damit haben wir eine Vielzahl an Instrumenten, die sowohl pragmatische, als auch praktikable Lösungen ermöglicht. Parteien und Kandidierende können je nach Gegebenheit vor Ort die Variante wählen, die am besten zum eigenen Bedarf passt. Mit dieser Verordnung sichern wir eine Kommunalwahl und deren Vorbereitung unter Beachtung demokratischer Grundsätze ab. Zahlreiche ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker brauchen klare Regelungen und rechtzeitige Handlungsempfehlungen.“ Pressemitteilung von: