Pressemitteilung Nr. 18/071 Statement des sozialpolitischen Sprechers Uwe Schwarz zur Vereinbarung zur Finanzhilfe zwischen Landesregierung und Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege: Pressemitteilung Nr. 18/071 12. März 2018 „Mit der am Montag unterschriebenen Vereinbarung zwischen der SPD-geführten Landesregierung und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege können die Finanzhilfen für sozialstaatliche Aufgaben, die von den Verbänden übernommen werden, weitergezahlt werden. Die EU-Kommission hatte im Januar dieses Jahres entschieden, dass diese Finanzhilfen mit dem Europäischen Beihilferecht vereinbar seien. Mit dieser Entscheidung bestätigte die Kommission nicht zuletzt auch das Subsidiaritätsprinzip im deutschen Sozialsystem, das maßgeblich vom Verhältnis des Staates zu den gemeinnützigen Wohlfahrtsverbänden geprägt worden ist. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt die geschlossene Vereinbarung ausdrücklich, da wir der festen Überzeugung sind, dass die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege unglaublich wertvolle Arbeit im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge leisten. Aus diesem Grund hat die SPD-geführte Landesregierung bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode als bisher einziges Bundesland ein Wohlfahrtsfördergesetz verabschiedet, dass die seit Jahrzehnten bewährte Praxis der Zusammenarbeit mit den Verbänden noch weiter verbessert – mit der neuen Vereinbarung steht diese Zusammenarbeit auch in Zukunft auf rechtssicherem Grund.“ Pressemitteilung von: