Pressemitteilung Nr. 18/030

Statement des sozialpolitischen Sprechers Uwe Schwarz zur Entscheidung der EU-Kommission über Wohlfahrtsfördergelder in Niedersachsen:

Pressemitteilung Nr. 18/030

„Die EU-Kommission hat eine Beschwerde über angeblich wettbewerbsverzerrende Finanzhilfen an die Wohlfahrtsinstitutionen zurückgewiesen und mitgeteilt, dass das Niedersächsische Wohlfahrtsfördergesetz keiner Änderung bedarf. Darüber hat die Landesregierung heute im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags unterrichtet.

Die SPD-Fraktion begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, da sie unsere Rechtsauffassung bestätigt und das Alleinstellungsmerkmal des deutschen Wohlfahrtsrechts im Bereich der Daseinsvorsorge stützt. Die Praxis der Wohlfahrtsförderung existiert hierzulande bereits seit den 1950er Jahren und hat sich seitdem bewährt – für alle betroffenen Akteure ist die Entscheidung aus Brüssel deshalb eine gute Nachricht. Gerade im Bereich der Sozial- und Gesundheitspolitik dürfen ökonomische Interessen nicht zu Lasten der Allgemeinheit durchgesetzt werden und wir sind glücklich, dass dies offensichtlich auch bei der EU-Kommission so gesehen wird.“

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