Pressemitteilung Nr. 18/557

Statement des sozialpolitischen Sprechers Uwe Schwarz zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

Pressemitteilung Nr. 18/557

„In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Am heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung treten Menschen mit und ohne Behinderungen weltweit für Gleichberechtigung und eine inklusive Gesellschaft ein. Ziel ist es, das Miteinander von Menschen mit und ohne Handicap selbstverständlich zu machen. Angesichts der Tatsache, dass der Zusatz ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘ vor nur 25 Jahren dem Grundgesetz hinzugefügt wurde, das Sozialgesetzbuch erst im Juli 2001 das Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht integriert hat und nicht zuletzt vor zehn Jahren die internationale UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Standpunkt ‚Teilhabe statt Fürsorge‘ auch in der Bundesrepublik für rechtlich verbindlich erklärt worden ist, haben wir noch immer einen weiten Weg vor uns.

Menschen mit Handicap sind leider auch im Jahr 2019 nicht so in die Gesellschaft integriert, wie wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten es uns wünschen. Sie sind stärker gefährdet, unter die Armutsgrenze zu rutschen, und stoßen häufig auf Barrieren beim Wohnen, im Alltag oder bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Die SPD hat sich auf Bundesebene für das Bundesteilhabegesetz, einer der größten sozialpolitischen Reformen, stark gemacht. Ziel ist es, dass viele Menschen mit Behinderung in Zukunft mehr und bessere Möglichkeiten erhalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Der vierstufige Reformprozess soll im Jahr 2023 abgeschlossen sein. Am 1. Januar 2020 tritt die dritte von insgesamt vier Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Das Gesetz betrifft schätzungsweise auch 93.000 leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung in Niedersachsen. Einer der wichtigsten Eckpunkte ist die Überführung der Eingliederungshilfe für Betroffene in das Recht der Rehabilitation aus dem Sozialhilferecht heraus. Zukünftig sollen Menschen mit Behinderung keine Leistungen im Sinne des Nachteilsausgleichs mehr erhalten. Die bisher bekannte Blickweise, die vor allem defizitorientiert war, wird durch einen Perspektivwechsel abgelöst, der auf die Ziele der Eingliederungshilfe blickt.

Klar ist für uns jedoch auch: Inklusion beginnt in den Köpfen und kann nicht allein per Gesetz verordnet werden. Wir brauchen eine höhere Sensibilität gegenüber den Betroffenen und müssen für Teilhabe sorgen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemoraten werden uns weiterhin für eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft einzusetzen!“

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