Pressemitteilung Nr. 18/507

Statement des sozialpolitischen Sprechers Uwe Schwarz zum Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Pressemitteilung Nr. 18/507

„Der Grundgedanke des Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, lautet ‚Fördern und Fordern‘. Wenn Menschen staatliche Transferleistungen bekommen, die andere für sie erwirtschaften, dann darf man auch erwarten, dass Leistungsbezieher ihren Teil beisteuern. Sofern das nicht geschieht, sehen unsere Sozialgesetze zu Recht Leistungskürzungen vor. Es kann aber nicht im Sinne des Förderns und Forderns sein, wenn Leistungen so gekürzt werden, dass die betroffenen Menschen unter das Existenzminium fallen.

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt viele Kritikerinnen und Kritiker hinsichtlich der Umsetzung von Hartz IV. Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit geschaffen hat, dass derartige monatelange Leistungskürzungen in Teilen verfassungswidrig sind. Diese Art von Sanktionen führt nicht dazu, dass das Vertrauen in unseren Sozialstaat wächst. Minderungen vom mehr als 60 Prozent führen vielmehr dazu, dass Leistungsempfänger ein menschenwürdiges Leben nicht mehr führen können. Hier gilt das Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar!“

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