Pressemitteilung Nr. 18/084

Statement des sozialpolitischen Sprechers Uwe Schwarz zum angeblichen Zusammenhang zwischen einem zusätzlichen Feiertag und den Beiträgen zur Pflegeversicherung:

Pressemitteilung Nr. 18/084

„Es überrascht nicht, dass die Arbeitgeberverbände gegen die Einführung eines zusätzlichen Feiertages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen opponieren. Die Behauptung, dass mit der Einführung eines Feiertags eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung einhergehe, ist jedoch schlicht falsch und entbehrt jeglicher Grundlage.

Bereits im März dieses Jahres hat die SPD-geführte Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage der FDP-Fraktion klargestellt, dass der sogenannte Halbteilungsgrundsatz in Bezug auf die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung laut § 58 SGB XI unabhängig von der Entwicklung des Feiertagsrechts bestehen bleibt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen können sich darauf verlassen, dass die SPD-geführte Landesregierung einen zusätzlichen Feiertag einführen und dies nicht zu ihren Lasten geschehen wird.“

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