Pressemitteilung Nr. 18/1439

Statement des polizeipolitischen Sprechers Karsten Becker zur Forderung des flächendeckenden Einsatzes von Distanz-Elektroimpulsgeräten bei der niedersächsischen Polizei

Pressemitteilung Nr. 18/1439

„In Niedersachsen sollte der Einsatz des sogenannten Distanz-Elektroimpulsgerät – kurz DEIG oder umgangssprachlich auch Taser – auch weiterhin nur den entsprechend qualifizierten Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) vorbehalten bleiben. Die heutige Unterrichtung durch SEK-Beamte im Innenausschuss machte deutlich, dass die flächendeckende Einführung keinen Mehrwert für die Polizistinnen und Polizisten des Einsatz- und Streifendienst mit sich bringt. Im Gegenteil: Zur Bewältigung ‚dynamischer Einsatzlagen‘ ist das DEIG aufgrund der anspruchsvollen lagespezifischen Einsatzplanung schlichtweg ungeeignet.

Der anspruchsvolle Job unserer Polizistinnen und Polizisten erfordert es, dass sie in gefährlichen Situationen in Bruchteilen einer Sekunde Angriffe abwehren und das richtige Einsatzmittel auswählen müssen. Insbesondere zur Abwehr einer unmittelbaren Lebensgefahr bedarf es auch zum Schutz der Beamtinnen und Beamten eines hohen Maßes an taktischer und rechtlicher Handlungssicherheit. Einsätze wie zuletzt in Dortmund, wo ein Jugendlicher am Ende eines misslungenen Taser-Einsatzes von fünf Kugeln einer Maschinenpistole tödlich getroffen wurde, geben einen deutlichen Hinweis auf die Problematik des Einsatzes dieser Waffe in hochdynamischen Lagen.

Die Vorstellung des SEK hat zudem deutlich gemacht, dass ein DEIG-Einsatz einem wichtigen Einsatzgrundsatz zuwiderläuft und die Eigengefährdung der Einsatzbeamtinnen und -beamten deutlich erhöht. Schon in der Ausbildung lernen Polizistinnen und Polizisten, den Sicherheitsabstand zum Aggressor so groß wie möglich zu halten. Es widerspricht jeder bisherigen einsatztaktischen Praxis, bei einem Taser-Einsatz genau entgegengesetzt zu diesem Grundsatz handeln zu müssen, um den Höchstabstand zum Angreifer auf maximal acht Meter verkürzen zu können.“

Pressemitteilung von: