Pressemitteilung Nr. 18/1298 Statement des polizeipolitischen Sprechers Karsten Becker zur Diskussion um eine Erschwerniszulage für Polizeibeamte im Bereich „Sexuelle Gewalt an Kindern“ Pressemitteilung Nr. 18/1298 21. Januar 2022 „Die Beamtinnen und Beamten der Polizei, die tagtäglich tausende Dokumente von schwerstem sexuellem Missbrauch an Kindern sichten müssen, verdienen den Dank und die Anerkennung der gesamten Gesellschaft. Seit 2016 sind die Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern allein in Niedersachsen um 23 Prozent gestiegen, im Bereich der Kinderpornographie sogar um 269 Prozent auf über 2.000 Straftaten. 2020 mussten über 2.300 Terabyte Datenmaterial mit grauenhaftesten Verbrechen gegen wehrlose Kinder ausgewertet werden, das entspricht rund zwei Milliarden Bildern. Oftmals sind die Opfer noch im Kleinkindalter. Die seelischen Belastungen für die Beamtinnen und Beamten gehen oft über das erträgliche Maß hinaus. Die für den Großteil der Bevölkerung unvorstellbare Grausamkeit solcher Taten belastet die Ermittler*innen oftmals ein Leben lang. Wir unterstützen daher das Vorhaben unseres Innenministers zur Einführung einer Erschwerniszulage und berufen uns hierbei auch auf die Erfüllung unseres Koalitionsvertrags zur dynamischen Anpassung der Polizeizulagen. Angelehnt an die Regelung in Nordrhein-Westfalen können wir uns eine Erschwerniszulage von bis zu 300 Euro pro Monat für die Beamtinnen und Beamten vorstellen. Darüber hinaus müssen wir diesen spezifischen Ermittlungsbereich weiter stärken und zusätzliche Mittel in die IT-Ausstattung und Künstliche Intelligenz investieren. Für uns als SPD-Fraktion stellt die Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Kinder- und Jugendpornografie eine der wichtigsten polizeilichen Aufgaben der Gegenwart dar. Nur mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen innerhalb der Polizei werden wir diese Aufgabe bewältigen können.“ Pressemitteilung von: