Pressemitteilung Nr. 18/309 Statement des medienpolitischen Sprechers Dr. Alexander Saipa zu Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern: Pressemitteilung Nr. 18/309 14. Februar 2019 „Die vorläufige Einigung auf europäischer Ebene zum Leistungsschutzrecht ist zwar in einigen Punkten sinnvoll, um das Urheberrecht an die neue Zeit anzupassen. Dies gilt allerdings nicht für Artikel 13 der Einigung, der praktisch zwangsläufig die Einrichtung von Uploadfiltern nach sich zieht, da sich Unternehmen gegen Strafzahlungen wegen Urheberrechtsverletzungen absichern müssen. Aus unserer Sicht ist das hochproblematisch: Automatisch vorgeschaltete Filter gefährden große Teile der Netzkultur, da sie Zitate oder Satire von echten Verstößen nicht unterscheiden können. Die Vorabfilterung von Inhalten ist nach einem Urteil des EuGHs zudem ein Eingriff in die Privatsphäre und verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU im Bund schließt dieses Instrument explizit aus. Das Europäische Parlament sollte jetzt den Mut haben, das Thema noch einmal ganz neu anzupacken. Die Europa-Abgeordneten sind die einzigen, die die flächendeckende Einführung der Uploadfilter noch verhindern können.“ Pressemitteilung von: