Pressemitteilung Nr. 18/346

Statement des kommunalpolitische Sprechers Bernd Lynack zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung im Landeswahlgesetz:

Pressemitteilung Nr. 18/346

„Bislang sah das Landeswahl- und Kommunalverfassungsgesetz in Niedersachsen den Ausschluss von Menschen mit Behinderung vom aktiven und passiven Wahlrecht unter bestimmten Voraussetzungen vor.

Wir begrüßen den heutigen Beschluss zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung, die durch eine Vollzeitbetreuung unterstützt werden.

Die Neuregelung betrifft knapp 10.000 Menschen, die bei der vergangenen Landtagswahl vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Endlich gibt es ein Wahlrecht für alle, welches aktive Teilhabe und Partizipation an politischen Prozessen vorsieht. Wir räumen damit eine verfassungs- und menschenrechtswidrige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung aus dem Weg!“

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