Pressemitteilung Nr. 18/664

Statement des jagdpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Tobias Heilmann zur Jagdscheinverlängerung unter Widerrufsvorbehalt

Pressemitteilung Nr. 18/664

„Aufgrund einer Änderung des Bundeswaffenrechts kam es jüngst zu Verzögerungen beim Ausstellen und Verlängern von Jagdscheinen. Der Verfassungsschutz prüft nämlich seit Februar dieses Jahres zunächst die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller – das braucht seine Zeit. Daher hätten viele Jägerinnen und Jägern ihre Jagdscheine erst lange nach Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April bekommen. Vor dem Hintergrund des Kampfes gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wäre das nicht vertretbar gewesen. Das Landwirtschaftsministerium hat jetzt begrüßenswerter Weise erlassen, dass Jagdscheine unter Vorbehalt verlängert werden. So kann das Jagdjahr für uns Jägerinnen und Jäger pünktlich beginnen.“

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