Pressemitteilung Nr. 18/1018

Statement des gesundheitspolitischen Sprechers Uwe Schwarz zur Verschiebung der zweiten Impfspritze gegen das Coronavirus

Pressemitteilung Nr. 18/1018

„Den Weg, den einzelne Bundesländer beschreiten, halte ich für gefährlich. Das Verschieben der zweiten Impfspritze ermöglicht zwar eine größere Teilimmunisierung der Bevölkerung, birgt aber erhebliche Risiken. Zumal dies ausdrücklich damit verbunden ist, dass rechtzeitig der gleiche Impfstoff verfügbar ist und es bei Lieferungen zu keinerlei Verzögerungen oder Engpässen kommt. Dass nun entgegen der Empfehlung der Ständigen Impfkommission einzelne Länder einen eigenen Pfad beschreiten, halte ich bei dem hochsensiblen Thema der Impfung für äußerst riskant.

Erst bei gesicherter Datenbasis, auch über einen längeren Zeitraum, kann hier eine finale Bewertung erfolgen! Nicht grundlos folgt die Stiko den Empfehlungen der Hersteller. Beim Impfstoff von Biontech gelten 21 Tage und bei dem von Moderna 28 Tage Abstand zwischen der ersten und zweiten Dosis. Hierbei geht es um den sogenannten Boosteffekt, der den Körper deutlich besser gegenüber dem Coronavirus immunisiert als nur eine einzelne Dosis. Auch, wenn der Schutzeffekt nach der ersten Impfung bereits in solidem Maße vorhanden ist, müssen erst die vorhandenen, gravierenden Bedenken ausgeräumt werden. Gerade bei betagteren Mitmenschen kann die Antikörper-Konzentration schnell nach der ersten Impfung abfallen – ohne den notwendigen Boosteffekt kann sich dies negativ auf den Schutz auswirken.

Aus anderen Virussystemen ist bekannt, dass eine Teilimmunität auch zu raschen Mutationen führen kann. Hier ist Vorsicht an der Bahnsteigkante geboten, wenn damit riskiert wird, dass der begrenzt vorhandene Impfstoff letztlich unwirksam wird. Mit dem Impfstoff darf nicht gepokert werden – der solide und verlässliche Schutz von Menschenleben muss oberste Priorität haben!

Es ist daher absolut richtig und verantwortungsbewusst, dass sich Niedersachsen strikt an die Vorgaben der Stiko hält und weiter die Bevorratung für die zweite Impfung durchführt.“

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