Pressemitteilung Nr. 18/1243

Statement des gesundheitspolitischen Sprechers Uwe Schwarz zum Gesetz über die Landarztquote

Pressemitteilung Nr. 18/1243

„Das heute eingebrachte Fraktionsgesetz über die bevorzugte Vergabe von jährlich 60 Medizinstudienplätzen an künftige Landärztinnen und Landärzte ist ein wichtiger Baustein für die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Schon heute können viele Kassensitze nur schwer nachbesetzt werden, diese Entwicklung wird sich aufgrund von altersbedingter Praxisaufgabe und des demografischen Wandels, also der Zunahme von älteren Patientinnen und Patienten, in den nächsten Jahren noch verstärken.

Wir wollen jetzt eine zügige parlamentarische Gesetzesberatung zur schnellen Umsetzung des Gesetzes. Schon im nächsten Jahr können dann angehende Landärztinnen und Landärzte ihren Studienplatz antreten. Bei der Landarztquote handelt es sich für uns um ein wichtiges weiteres Element zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung. So leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass auch in Zukunft Menschen in dünn besiedelten Regionen einen verlässlichen Zugang zu fähigen und hochmotivierten Medizinerinnen und Medizinern haben. Es muss aber klar sein, dass der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die Versorgung vor Ort nach wie vor eine Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen ist.“

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