Pressemitteilung Nr. 18/598 Statement des gesundheitspolitischen Sprechers Uwe Schwarz zum Organspende-Beschluss im Deutschen Bundestag Pressemitteilung Nr. 18/598 16. Januar 2020 „Ich persönlich bedauere das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag zur doppelten Widerspruchslösung in Bezug auf die Organspende. Die bisherige Zustimmungslösung hat die vergangenen Jahrzehnte nicht zu einer höheren Spendenbereitschaft geführt, auch die Aufklärungskampagnen haben keinen durchschlagenden Erfolg gezeigt. Acht von zehn Bundesbürgern stehen einer Organspende positiv gegenüber, jedoch nur jeder Dritte besitzt auch einen Spenderausweis. Das Auseinanderklaffen dieser Gegensätze ließe sich durch die Widerspruchslösung nahtlos schließen. Klar ist auch, dass durch dadurch keine Verpflichtung zur Organspende bestünde. Durch die doppelte Widerspruchslösung müsste sich jeder Mensch automatisch mit fortschreitendem Lebensalter mit der Frage beschäftigen, ob er als Organspender zur Verfügung stehen will. Gleichzeitig betone ich ausdrücklich, dass – egal wie der heutige Beschluss gefasst worden wäre – noch keine Lösungen für die ganzheitlichen Probleme in der Transplantationsmedizin gefunden wären. Die Frage ist, weshalb es bei einem Anteil von knapp 30 Millionen Deutschen mit Organspendeausweis nur zu knapp 1.000 Organspenden pro Jahr kommt. Nach Feststellung der Deutschen Stiftung für Organspende (DSO) hängt die geringe Zahl mit der mangelnden Meldebereitschaft von Krankenhäusern zusammen. Die Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, der Deutschen Stiftung Organtransplantation als Koordinierungsstelle das Versterben eines potenziellen Spenders zu melden. Um hier die Bereitschaft zu erhöhen, hat Niedersachsen in seinem Ausführungsgesetz 2018 die Kriterien und die Finanzierung der Meldung durch die einzelnen Krankenhäuser neu geregelt.“ Pressemitteilung von: