Pressemitteilung Nr. 18/535 Statement des Abgeordneten Bernd Lynack zum Antrag „Verbot der Hizb Allah und der ihr zuzurechnenden Vereine“ Pressemitteilung Nr. 18/535 21. November 2019 „Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, wenn ausgerechnet vom rechten Rand ein Antrag gestellt wird, in dem es um ein Vereinsverbot geht. Verbote von Vereinen sind ein scharfes Schwert in unserer wehrhaften Demokratie. Aus guten Gründen gibt es sehr hohe gesetzliche Hürden, um einen Verein tatsächlich verbieten zu können – Hürden in Form rechtlicher Normen und nicht aufgrund parlamentarischer Mehrheiten. Denn gerade diese Schutzmechanismen unserer Verfassung und ihrer danach erlassenen Gesetze sollen wechselnde Mehrheiten, die zur Demokratie dazu gehören, überdauern. Es ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden, und nicht von uns Politikerinnen und Politikern, Gefährdungsanalysen von Organisationen wie der Hizb Allah vorzunehmen. Wir haben klare gesetzliche Regelungen, wie mit Feinden der Demokratie umzugehen ist und wann die Bedingungen für ein Verbot erfüllt sind. Das Innenministerium und insbesondere der Verfassungsschutz gehen hier ihren Aufgaben gewissenhaft nach. Hierfür bedarf es keiner parlamentarischen Entschließungsanträge vom rechten Rand des Plenarsaals. Der Schutz unserer Verfassung ist eine grundlegende staatliche Aufgabe und gerade kein Feld für politische Turnerei. Der Verfassungsschutz arbeitet nicht auf Grundlage von politischen Farbenspielen, sondern nimmt seine Aufgaben unparteiisch wahr. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass dieser Antrag Teil einer rechten Strategie ist, den Verfassungsschutz zu diskreditieren. Egal, ob die AfD den Verfassungsschutz als politisch einsetzbare Behörde darstellt oder ihn mehr in ihrem Sinne formen will. Offenbar ist ihr jedes Mittel recht! Viel wahrscheinlicher ist, dass die antragstellende Fraktion von eigenen Problemen ablenken möchte. Wir alle wissen, um die nicht unerheblichen Zweifel an der Verfassungstreue der Fraktion. Wenn die AfD-Fraktion um radikale Umtriebe besorgt ist, täte sie gut daran, vor der eigenen Haustür zu kehren, und nicht nur mit einem Handfeger! Eine Partei, deren Vertreter den Holocaust als ‚Vogelschiss der Geschichte‘ beschreiben und die die Teilnahme von Politikern an Mahnwachen als ‚Herumlungern vor Synagogen‘ bezeichnen, sollte sich an dieser Stelle wirklich zurückhalten. Wenn die Antragsteller ernsthaft etwas gegen Verfassungsfeinde und Antisemitismus tun möchte, sollte sie zuallererst bei sich selbst anfangen.“ Pressemitteilung von: