Pressemitteilung Nr. 18/729 Statement der haushaltspolitischen Sprecherin Frauke Heiligenstadt zum Gesetz für die Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Pressemitteilung Nr. 18/729 6. Mai 2020 In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses ist das Gesetz für die Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit Mitteln des Jahresüberschusses 2019 an den Landtag empfohlen worden. Frauke Heiligenstadt, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, kommentiert dies wie folgt: „Mit der heutigen Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses bereiten wir den Weg für die Einrichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Wir versetzen die Landesregierung weiterhin in die Lage, dass sie flexibel und schnell den Unternehmen in unserem Bundesland, aber auch vielen weiteren Einrichtungen Unterstützung anbieten kann. Es wäre in der derzeitigen Situation nicht vertretbar, wenn aufgrund der gesetzlichen Beratungsfristen dringend notwendige Soforthilfen möglicherweise nicht oder auch nur vorübergehend nicht auszahlbar wären. Die bisherige Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Mittel zeigt deutlich, dass der Bedarf für weitere Soforthilfen in unserem Bundesland wichtig ist! Gleichzeitig sorgen wir mit der Einrichtung des Sondervermögens für die Finanzierung von weiteren Beschaffungen im Gesundheitsbereich. Es gilt nach wie vor, die Versorgung der Einrichtungen im Gesundheitssektor mit Schutzkleidung und Desinfektionsmöglichkeiten zu gewährleisten. Auf diese Weise stellen wir für die Landesregierung eine flexible und pragmatische Finanzierung weiterer Maßnahmen infolge der Corona-Pandemie sicher – gleichzeitig beachten wir die Rechte des Parlaments. Der sozialdemokratischen Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist es besonders wichtig, dass wir durch die Information der Landesregierung und auch die Vorlage des Finanzierungsplanes unsere Gestaltungsmöglichkeiten als Parlamentarierinnen und Parlamentarier weiterhin wahrnehmen können. Mit diesen Gesetz ermöglichen wir nicht nur eine schnelle und flexible Handhabung weiterer Maßnahmen in der Corona-Krise, sondern wir sind durch den hohen Jahresüberschuss auch in die Lage versetzt worden, weitere Sondervermögen mit Mitteln des Jahresabschlusses aufzustocken. So werden dem Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen an den Universitätskliniken in Göttingen und der MHH in Hannover in Höhe von 400 Millionen Euro zugewiesen. Zudem erhält der Wirtschaftsförderfonds sowohl im wirtschaftsfördernden als auch im ökologischen Bereich weitere Mittel. Mit insgesamt 169,5 Millionen Euro versetzen wir die Landesregierung in die Lage, rasch und flexibel Unternehmen und Wirtschaft in unserem Bundesland zu fördern.“ Pressemitteilung von: