Pressemitteilung Nr. 18/063

Statement der frauenpolitischen Sprecherin Dr. Thela Wernstedt zur Aktuellen Stunde zum Thema „Frauenhäuser in Niedersachsen“:

Pressemitteilung Nr. 18/063

„Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz von Frauen, Kindern und Männern vor häuslicher Gewalt zu verbessern. Nun sind Mindeststandards festgeschrieben und anerkannt, die eine Orientierung für notwendige Maßnahmen und eine Verpflichtung in der Umsetzung sind.

Niedersachsen nimmt an einem Modellprojekt zur Bedarfsanalyse des Hilfesystems gegen Gewalt teil und wird im Rahmen dieses Projektes gemeinsam mit den Kommunen im Land passgenaue Lösungen erarbeiten. Für Niedersachsen wird außerdem zu prüfen sein, ob eine zentrale Anlaufstelle nach dem Hamburger Vorbild (24/7) eingerichtet werden kann. Der Bau von Sozialwohnungen muss weiterhin energisch vorangetrieben werden, um die betroffenen Frauen nach der Stabilisierung und Beratung im Frauenhaus mit bezahlbarem Wohnraum versorgen zu können. Auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Verteilung der freien Plätze mit digitaler Unterstützung kann eine Maßnahme sein, um die Situation der betroffenen Frauen zu verbessern und das Netz der verfügbaren Plätze noch enger zu knüpfen. Es ist zudem zu prüfen, inwieweit das Land Niedersachsen dazu beitragen kann, einen Rechtsanspruch auf den Schutz vor häuslicher Gewalt zu realisieren.

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine offene Wunde in jeder Gesellschaft. Gewalt ist immer auch ein Ausdruck von Machtverhältnissen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begreifen wir es als unsere Pflicht, dem gewalttätigen Machtmissbrauch in Familien entschlossen entgegen zu wirken.“

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