Pressemitteilung Nr. 18/1210

Statement der frauenpolitischen Sprecherin Dr. Thela Wernstedt zur Änderung des Hebammengesetzes

Pressemitteilung Nr. 18/1210

„Mit der heute beschlossenen Anpassung des Hebammengesetzes schaffen wir mehr Rechtssicherheit für Hebammen und die noch unter der Berufsbezeichnung Entbindungspfleger arbeitenden Fachkräfte. Die Novelle gleicht EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht einander an und regelt unter anderem den Kompetenzerwerb im Studium. Pflichten bei der Berufsausübung wie die Meldung von Totgeburten und die Dokumentation der Versorgung sind nun rechtsicher festgeschrieben. Darüber hinaus regelt das Gesetz auch eindeutig Konfliktfälle zwischen den Berufsgruppen.

Der Hebammenberuf geht mit einer großen Verantwortung einher. Rechtssicherheit erleichtert hier allen das Arbeiten für und mit den werdenden Müttern und Vätern. Die hohe Qualifikation der Hebammen und eindeutige rechtliche Bestimmungen erhöhen die Sicherheit für die Hebammen und die Familien.“

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