Pressemitteilung Nr. 18/579

Statement der frauenpolitischen Sprecherin Dr. Thela Wernstedt zum Sozialhaushalt mit frauenpolitischem Schwerpunkt

Pressemitteilung Nr. 18/579

„2017 ist die Bundesrepublik Deutschland der Istanbul-Konvention beigetreten, einem getroffenen Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Doch bedauerlicherweise müssen wir auch 40 Jahre nach der Inbetriebnahme des ersten Frauenhauses als Schutzeinrichtung für Frauen vor häuslicher Gewalt feststellen, dass die Fallzahlen von gewalttätigen Übergriffen weiter enorm hoch sind. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen ganz klar an der Seite der Opfer und unterstützen diese. Die Weiterentwicklung von Hilfsangeboten und präventiver Arbeit muss dabei höchst Priorität haben.

Laut der Statistik des BKA wurden 2018 fast 115.000 Frauen Opfer von Gewalt, die vor allem von bestehenden oder getrennten Partnern ausging. Mehr als 120 Frauen sind umgebracht worden. Die Ermordung von Frauen, die ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und selbstbestimmte Partnerwahl leben, kann als Femizid bezeichnet werden.

Unser im Kontext des Haushalts mitbeschlossene Antrag zielt darauf auf ab, dass die Landesregierung den Schutz von Frauen in Niedersachsen weiter verbessert und sicherstellt. Wir wollen, dass nach der Bekanntgabe der Ergebnisse des Bundesmodellprojekts zur Bedarfsanalyse schnellstmöglich ein Konzept zur Weiterentwicklung der Schutzeinrichtungen für Frauen in Niedersachsen entwickelt wird. Ein Ausbau der digitalen Beratungs- und Informationsangebote im Internet ist dringend erforderlich. Um den Übergang aus einem Frauenhaus in ein eigenständiges neues Leben zu erleichtern, müssen Second-Stage-Angebote erweitert werden. Außerdem ist es wichtig, sich nachhaltig für die Gewaltprävention einzusetzen und noch immer bestehende Geschlechterhierarchien weiter abzubauen.

 Für uns ist klar, dass ein bundeseinheitlicher Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz ein wesentliches Schutzinstrument für Frauen ist. Es bleibt zudem wichtig, auch finanziell schlecht aufgestellte Kommunen in die Lage zu versetzen, entsprechende Schutzeinrichtungen zu schaffen. Nur ein flächendeckendes und wohnortnahes Netz von Frauenhäusern kann den so notwendigen Schutz ermöglichen und die betroffenen Frauen und Kinder in ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben begleiten!“

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