Pressemitteilung Nr. 18/347 Statement der Abgeordneten Dunja Kreiser zur Handhabbarmachung der Datenschutzgrundverordnung: Pressemitteilung Nr. 18/347 27. März 2019 „Mehr als 55.000 Vereine in Niedersachsen sehen sich seit dem 25. Mai 2018 mit der praktischen Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung konfrontiert. Gerade unter den Gesichtspunkten der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bewegen sich Vereine und ihre Mitglieder bei der Umsetzung der DSGVO in einem rechtlich komplexen Rahmen. Eine Nichtbeachtung kann häufig zu erheblichen Sanktionen und damit verbundenen Schadenersatzforderungen führen. Die wichtige Arbeit im Ehrenamt darf nicht durch zusätzliche Hürden erschwert werden! Mit unserem in der Plenarsitzung auf den Weg gebrachten Antrag wollen wir die Vereine in Niedersachsen entlasten und die DSGVO handhabbar machen. Wir bitten die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen Datenschutzinstitut, die Vereine bestmöglich zu schulen und zu beraten. Zudem muss für die Vereine gelten: Beratung vor Sanktionen. So sollen Erstverstöße gegen die DSGVO nicht mit Bußgeldern belegt werden, sondern individuelle Beratungsangebote weitere Verstöße vermeiden. Die niedersächsischen Vereine benötigen Handreichen und rechtssichere Formulierungs- und Handlungsleitlinien, mit denen sie datenschutzkonform im digitalen Raum agieren können. Nicht zuletzt bitten wir die Landesregierung, sich für eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes unter dem Gesichtspunkt der Entlastung des Ehrenamts und der Vereine einzusetzen. Es ist nicht praktikabel, dass Vereine einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Stattdessen müssen wir das ehrenamtliche Engagement fördern und diese Bestellverpflichtung aufheben.“ Pressemitteilung von: