Pressemitteilung Nr. 18/1143

Schwarz: Tag der Organspende am 5. Juni – Jede*r sollte eine bewusste Entscheidung treffen

Pressemitteilung Nr. 18/1143

Ein kleines Kreuz auf einem Pappkärtchen schafft Klarheit. Mit dem Organspende-Ausweis kann jeder Mensch seine persönliche Entscheidung dokumentieren, ob nach seinem Tod Spenderorgane entnommen werden dürfen. Die Karte im Kreditkarten-Format liegt in vielen Arztpraxen oder Krankenkassen zum Ausfüllen bereit.

„Niemand denkt gerne über den eigenen Tod nach“, sagt Uwe Schwarz, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, anlässlich des heutigen Tags der Organspende, der dieses Jahr unter dem Motto ‚Entscheide Dich‘ steht. „Auf die Frage der Organspende sollte aber jede und jeder eine informierte und selbstbestimmte Antwort geben – auch um seinen Angehörigen im Todesfall diese Last abzunehmen.“

Momentan warten rund 1.000 Menschen in Niedersachsen auf ein Spenderorgan, dem standen 2020 rund 20 realisierte Organspender und 83 gespendete Organe gegenüber. „Vielfach müssen die Betroffenen jahrelang auf ein Spenderorgan warten. Jeder registrierte Organspender ist ein potenzieller Lebensretter für schwerkranke Menschen“, erklärt der SPD-Sprecher.

Anfang 2022 tritt bundesweit das Gesetz zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ in Kraft, wonach die Bereitschaft zur Organspende regelmäßig erfragt werden soll. Der Vorschlag der sogenannten doppelten Widerspruchsregelung wurde zuvor vom Bundestag in einer offenen Abstimmung Anfang letzten Jahres abgelehnt, wonach jede Bürgerin und jeder Bürger als Spender gilt, der bei der ersten Personalausweis-Beantragung nicht widerspricht. „Ich persönlich hätte diese Regelung favorisiert, um die Hürde zur Spendenbereitschaft möglichst niedrig zu setzen. Gleichzeitig kann ich die Argumente für die beschlossene Zustimmungsregelung nachvollziehen“, kommentiert Uwe Schwarz die derzeitige Rechtslage.

Der Gesundheitspolitiker wünscht sich nicht nur mehr registrierte, potenzielle Spender*innen: „Immer wieder kommt es vor, dass mögliche Spenden nicht realisiert werden, weil das jeweilige Krankenhaus den damit verbundenen Aufwand und das Gespräch mit den Angehörigen scheut. Selbst, wenn der Organspende-Ausweis den Willen des Verstorbenen eindeutig dokumentiert.“

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