Pressemitteilung Nr. 18/1004

Schwarz: Pflegezulage für Pflegekräfte im Maßregelvollzug endlich auszahlen – Ungleichbehandlung beenden

Pressemitteilung Nr. 18/1004

Im Rahmen der Tarifverhandlungen 2019 wurde für die Pflegekräfte in Universitätskliniken ab 2019 nach dem TVL eine Pflegezulage von 120 Euro vereinbart. „Für die Pflegekräfte in stationären Einrichtungen des Maßregelvollzuges wurde eine entsprechende Anpassung entweder schlicht vergessen oder bewusst übersehen. Aufgrund dieser nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung von Pflegekräften hat der Landesgesetzgeber schon mit der Verabschiedung des Haushalts 2020 die entsprechenden Gelder zur Verfügung gestellt, um auch den Pflegekräften im Maßregelvollzug eine entsprechende Pflegezulage auszuzahlen“, erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schwarz.

Obwohl die schwierigen, durch die Corona-Pandemie zusätzlich verschärften Rahmenbedingungen in der Pflege bekannt sind, wurden bis heute weder die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen, noch die Mittel an die Pflegekräfte im Maßregelvollzug ausgezahlt. „Die Mitarbeitervertretungen weisen seit Monaten darauf hin, dass der bekannte Fachkräftemangel in der Pflege sich aktuell im Maßregelvollzug zusätzlich verschärft, da Pflegekräfte mit Prämienzahlungen von Krankenhausbetreibern abgeworben werden oder von sich aus kündigen. Gründe sind die massiven Arbeitsbelastungen, fehlende Wertschätzung und vor allem die schlechtere Bezahlung“, verdeutlicht der Sozialexperte.

Schwarz betont, dass diese Ungleichbehandlung dringend behoben werden muss: „Es ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, wenn das Finanzministerium die Möglichkeiten des eigenen Haushaltes nicht ausschöpft und den Beschluss der regierungstragenden Fraktionen dauerhaft ignoriert. Wir erwarten, dass der niedersächsische Finanzminister hier zügig handelt und sicherstellt, dass den Pflegekräften im Maßregelvollzug die vereinbarte Zulage zeitnah ausgezahlt wird.“

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