Pressemitteilung Nr. 18/1153

Schwarz: Gesundheitsversorgung verbessern – Ressourcen effizienter nutzen

Pressemitteilung Nr. 18/1153

Mitte März hat die Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ nach zweijähriger Arbeit und einstimmigem Abschlussvotum dem Niedersächsischen Landtag ihre konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt. Gerade die Corona-Pandemie hat die überragende Bedeutung eines leistungsfähigen und effizienten Gesundheitssystems nochmals deutlich vor Augen geführt und Defizite sichtbar gemacht. Die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung als Kernelement der Daseinsvorsorge ist und bleibt ein zentraler Faktor für die Zukunft unseres Flächenlandes Niedersachsen.

Mit zwei entsprechenden Anträgen für die heutige Landtagssitzung hält die SPD-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU ihr gegebenes Versprechen ein, zügig mit der Umsetzung der Enqueteergebnisse in den einzelnen Fachbereichen zu beginnen. „Mit einer Reform des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes und landesspezifischen Möglichkeiten für eine sektorenübergreifende Versorgung starten wir mit den beiden wichtigsten Themenfeldern“, erklärt Uwe Schwarz, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Die weiteren Themenfelder der Notfallversorgung, ambulanten Versorgung, öffentlicher Gesundheitsdienst und digitaler Versorgung folgen schrittweise.

Regionale Gesundheitszentren und hochwertige, wohnortsnahe Krankenhausversorgung

„Die Aufhebung starrer Versorgungsstrukturen, streng getrennt nach ambulanter und stationärer Versorgung, ist nach übereinstimmender Auffassung aller Fachleute das Schlüsselinstrument für die Sicherung einer flächendeckenden Versorgung, vor allem in den ländlichen Gebieten. Wir wollen daher mit der Schaffung von Regionalen Gesundheitszentren neue Wege beschreiten und orientieren uns deutlich an der Empfehlung des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen auf der Bundesebene. Darüber hinaus gilt es, die Krankenhäuser baulich und strukturell fit für die Herausforderungen der Zukunft machen“, fasst Uwe Schwarz zusammen.

Kernelemente der neuen Regionalen Gesundheitszentren sind eine ambulante, fachärztliche Versorgung, eine rund um die Uhr erreichbare Einheit und eine bettenführende Pflegeeinheit. Die optionalen Erweiterungen orientieren sich an den örtlichen Gegebenheiten und können beispielsweise ein ambulantes OP-Zentrum, weitere fachärztliche Disziplinen oder nicht ärztliche Leistungserbringer umfassen.

„Es macht gerade im ländlichen Raum bei immer knapper werdendem Personalangebot und steigenden Qualitätsanforderungen keinen Sinn, entweder gar keine Angebote oder doppelt vorgehaltene Angebote im Krankenhaus und im ambulanten Bereich zu haben“, erläutert der SPD-Gesundheitsexperte. „Die sogenannte doppelte Facharztschiene ist eine nicht mehr zu rechtfertigen Verschwendung von Ressourcen. Gleichzeitig werben sich die Krankenhäuser wechselseitig die nicht ausreichend vorhandenen Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte mit Prämien ab. Diesen Mechanismus wollen wir durchbrechen. Regionale Gesundheitszentren können vor allem in den Regionen eine Lösung sein, wo mehrere zusammentreffende Faktoren die Existenz von Krankenhäusern in Frage stellen.“

Mit den Vorschlägen der Enquetekommission will die SPD-Fraktion den sich abzeichnenden großen Herausforderungen für Niedersachsens Krankenhäuser begegnen, schildert Uwe Schwarz: „In der Pandemie haben die Kliniken grundsätzlich ihre hohe Belastbarkeit und Funktionalität unter Beweis gestellt. Damit das in Zukunft so bleibt, müssen wir jetzt die Weichen hinsichtlich landesweit gleichwertiger Versorgungsqualität, auskömmlicher Personalausstattung und der digitalen Infrastruktur stellen. Die Wahrheit ist aber auch, dass ein Drittel unserer Krankenhäuser gar nicht an der Versorgung von Corona-Erkrankten teilnehmen konnte, weil sie dafür weder die personellen noch technischen Voraussetzungen erfüllt haben.“

Als zentrale Stellschrauben sieht der Antrag erweiterte Kriterien für die Bedarfsfeststellung in der Landeskrankenhausplanung sowie die Einführung von drei klar definierten Versorgungsstufen der Krankenhäuser. Das Land selber soll gleichzeitig in acht Versorgungsregionen unterteilt werden, um eine gleichmäßige wohnortnahe Versorgung besser gewährleisten zu könne. Anstelle von bisher zwei „offiziellen“ Maximalversorgungseinrichtungen sollen es zukünftig bis zu sieben Maximalversorger werden, wobei es Übergangsregelungen zum Erreichen dieser höchsten Stufe der Krankenhausversorgung geben soll.

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