Pressemitteilung Nr. 18/121

Schwarz: Aufnahme ins Sozialgesetzbuch schafft stabile Rechtsgrundlage für Kinderkommission des Niedersächsischen Landtags

Pressemitteilung Nr. 18/121

Im Ausschuss Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Niedersächsischen Landtags wurde am Donnerstag über die Aufnahme der Kinderkommission in das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII beraten.

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Schwarz, erklärt dazu: „Mit der Aufnahme in das SGB VIII schaffen wir eine stabile Rechtsgrundlage für die Kinderkommission des Niedersächsischen Landtags. Damit stärken wir die Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und sorgen dafür, dass die Kommission über eine Legislaturperiode hinaus bestehen bleiben kann.“

In das Beratungsgremium entsenden alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtags jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter, die Mehrheit der Gremiumsmitglieder setzt sich jedoch immer aus externen Expertinnen und Experten zusammen.

„Auf diese Weise wird sichergestellt, dass parteipolitische Erwägungen in den Hintergrund treten und die Kinderkommission den Charakter eines eigenständigen und überparteilichen Beratungsgremiums für den parlamentarischen Betrieb erhält“, so Schwarz.

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