Pressemitteilung Nr. 18/263

Saipa: Wegweisendes Urteil für den deutschen Rundfunkbeitrag

Pressemitteilung Nr. 18/263

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem am Donnerstag gefassten Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Die Luxemburger Richter urteilten, dass der Beitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe sei und nicht gegen EU-Recht verstoße.

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Alexander Saipa, erklärt dazu: „Sowohl die deutschen als auch die europäischen Verfassungsrichter haben nun eindeutig klargestellt, dass der Rundfunkbeitrag rechtens ist. Diese Urteile sind wegweisend für unseren sehr guten und in der Gesellschaft hoch anerkannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hatten nie an der Rechtmäßigkeit der Beiträge gezweifelt. Die reaktionären Kräfte in unserem Land sollten ihre Angriffe gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nun endlich einstellen – sie haben auf ganzer Linie verloren.“

Jetzt gehe es darum, „gemeinsam mit allen demokratischen Kräften dieser Gesellschaft einen Reformprozess mitzugestalten und unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei seiner Modernisierung zu unterstützen“, so der SPD-Politiker.

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