Pressemitteilung Nr. 18/492

Raulfs: Landesregierung hält Versprechen – Richtlinie für Härtefallfonds für Kindertagesbetreuung auf den Weg gebracht

Pressemitteilung Nr. 18/492

Am heutigen Tag hat das Niedersächsische Kultusministerium die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die Kindertagesbetreuung umgesetzt. Damit ist der Weg geebnet für den Härtefallfonds für die Kindertagesbetreuung zur Kompensation kommunaler Defizite in den Kindergartenjahren 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021. Zusätzlich zu den Geldern aus Landesmitteln für die Beitragsfreiheit erhalten damit die niedersächsischen Kommunen Mittel aus diesem Härtefallfonds, deren Einnahmeausfälle nicht über die höhere Finanzhilfe kompensiert werden können.

Dazu erklärt Philipp Raulfs, SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Kultusausschusses: „Die SPD-geführte Landesregierung hat zum 1. August 2018 die Beitragsfreiheit in niedersächsischen Kindertagesstätten durchgesetzt. Damit hat sie ein zentrales Wahlkampfversprechen umgesetzt, denn in unseren Augen darf gute Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Weiterhin hat Kultusminister Tonne Wort gehalten und mit der heutigen Richtlinie einen Ausgleich der Interessen von Land und Kommunen vorgenommen.“

Für den Härtefallfonds stehen Mittel des Gute-Kita-Gesetzes in Höhe von fast 58 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen knapp 34 Millionen Euro auf das Kindergartenjahr 2018/2019, 17 Millionen Euro auf das Kindergartenjahr 2019/2020 und 7 Millionen Euro auf das Kindergartenjahr 2020/2021, um für die Zeit des Aufwachsens der Finanzhilfe auf 58 Prozent die Kommunen zu unterstützen.

„Für uns als SPD-Landtagsfraktion war stets klar, dass die Abschaffung der Kita-Gebühren nicht zu einer Überforderung bei den Kommunen führen darf. Mit der heutigen Richtlinie hat die SPD-geführte Landesregierung ihr Versprechen gehalten. Dies ist ein wichtiges Signal für die Kommunen in unserem Land. Gerade vor dem Kontext anstehender kommunaler Haushaltsberatungen schaffen wir nun Klarheit und Planbarkeit!“, so SPD-Politiker Philipp Raulfs weiter, und ergänzt: „Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine tragfähige Lösung auf die Beine gestellt. Für uns ist wichtig, dass die Leistungen für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 noch dieses Jahr beschieden werden. Zudem ist eine Auszahlung für diese beiden Jahre noch 2019 geplant. Wir stellen damit sicher, dass die Haushaltspläne der Kommunen für das nächste Jahr nicht mit den rückständigen Beträgen belastet werden.“

Die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die Kindertagesbetreuung sieht vor, dass die Mittel einmalig bewilligt werden. Sollten die beantragten Mittel das verfügbare Mittelvolumen überschreiten, erfolgt die Billigkeitsleistung in Höhe des prozentualen Anteils des Defizits eines örtlichen Trägers oder einer Gemeinde am Gesamtdefizit aller örtlicher Träger und Gemeinden an den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

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