Pressemitteilung Nr. 18/503

Raulfs: Kostenfallen bei Mobilfunkverträgen ein Ende setzen

Pressemitteilung Nr. 18/503

Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellt die Laufzeit von Mobilfunkverträgen ein häufig wiederkehrendes Ärgernis dar. Während nur wenige Anbieter eine verkürzte Laufzeit von sechs oder 12 Monaten anbieten, beträgt die übliche Laufzeit 24 Monate.

„Wenn dann noch der Stichtag der fristgerechten Kündigung verpasst wird, bindet der Provider schnell einen Kunden auf insgesamt 36 Monate an sich. Die Nutzerinnen und Nutzer sind sich häufig nicht der finanziellen Kostenfalle bei Übersehen des Kündigungsdatums und einer automatisierten Vertragsverlängerung bewusst“, erklärt Philipp Raulfs, Mitglied des Unterausschusses für Verbraucherschutz, und fügt an: „Wir fänden es angebracht, automatische Vertragsverlängerungen auf die Dauer von höchstens drei Monaten zu beschränken, sofern die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages diesen gekündigt haben. Dies wäre aus Sicht des Verbraucherschutzes eine signifikante Verbesserung.“

Zudem stellt die SPD-Landtagsfraktion fest, dass Internet-Anbieter häufig nicht die vereinbarte Leistung erbringen. So zeigt der aktuelle Monitoringbericht der Bundesnetzagentur, dass nur 12 Prozent der Festnetzanschlüsse und nur 1,6 Prozent der Mobilfunkanschlüsse die vertraglich zugesicherte Maximalgeschwindigkeit erreichen.

„Dies ist ein Zustand, der so nicht hinnehmbar ist. Wir als SPD-Landtagsfraktion vertreten die klare Auffassung, dass Mobilfunkverträge transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten sind. Wenn Mobilfunkanbieter bei der Vertragslaufzeit aus versteckten Kosten Kapital schlagen, ist dies klar verbraucherfeindlich!“, so Raulfs weiter.

 

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