Pressemitteilung Nr. 19/580

Penno: Waldschutz braucht Praxisnähe statt Bürokratie

Pressemitteilung Nr. 19/580

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat am (heutigen) Mittwoch einen Antrag zu praxisgerechter und rechtssicherer Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Plenum beraten. Durch umfassende Nachweispflichten für die Erzeugung, den Handel sowie die Ein- und Ausfuhr bestimmter Rohstoffe wie Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk und Rindfleisch soll sichergestellt werden, dass in der EU nur Produkte gehandelt werden, die nachweislich nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Damit ist die EU-Entwaldungsverordnung ein zentraler Baustein der europäischen Strategie für Klimaschutz, Artenvielfalt und nachhaltige Lieferketten.

Der Sprecher für Forstpolitik der SPD-Fraktion, Sebastian Penno, betont: „Der Schutz unserer Wälder ist ein entscheidender Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise. Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein wichtiger Schritt, um global Verantwortung zu übernehmen – aber sie muss so umgesetzt werden, dass sie in der Praxis auch hier bei uns in Niedersachsen funktioniert.“

Penno begrüßt, dass die Europäische Kommission die Umsetzungsfrist der Verordnung bereits um ein Jahr verlängert und jüngst eine Verschiebung um ein weiteres Jahr vorgeschlagen hatte. Diese Entscheidung verschaffe Bund, Ländern und Unternehmen die notwendige Zeit, um offene Fragen zu klären und bürokratische Hürden abzubauen.

„Wir wollen Waldschutz mit Augenmaß“, so Penno. „Nur, wenn die Regeln praktikabel sind, können sie auch wirksam umgesetzt werden. Gerade kleine Betriebe und Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer dürfen nicht durch überzogene Anforderungen vom Markt gedrängt werden.“

Die SPD-Fraktion bittet die Landesregierung daher, sich gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass Deutschland aufgrund seiner hohen Umweltstandards und transparenten Kontrollsysteme als Land mit geringem oder sogar Null-Risiko für Entwaldung eingestuft wird. Bestehende Zertifizierungssysteme sollen stärker berücksichtigt und Doppelstrukturen mit anderen EU-Vorgaben, etwa der Lieferkettenrichtlinie, vermieden werden.

Zugleich müsse die tatsächliche Umsetzungsfrist so gestaltet werden, dass Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit haben, die notwendigen Strukturen zu schaffen. „Unser Ziel ist ein wirksamer Waldschutz, der nicht an zu viel Bürokratie scheitert“, betont Penno. „Dafür braucht es Kooperation statt Überforderung – auf allen Ebenen, von der Europäischen Kommission bis zum kleinsten Forstbetrieb.“

Hintergrund:

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist Teil der europäischen Klimaschutz- und Biodiversitätsstrategie. Sie verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Für große Unternehmen gilt die Verordnung aktuell noch ab dem 30. Dezember 2025, für kleinere Betriebe derzeit noch ab dem 30. Juni 2026.

Pressemitteilung von: