Pressemitteilung Nr. 18/1120 Pantazis und Heiligenstadt: Härtefallfonds schließt Lücken bei Corona-Wirtschaftshilfen und macht eine erneute Verlängerung der Insolvenzregelungen auf Bundesebene notwendig Pressemitteilung Nr. 18/1120 5. Mai 2021 In den letzten Wochen und Monaten häufen sich die Hilferufe von Unternehmen und Soloselbstständigen, die bislang nicht von den staatlichen Coronahilfen der November- und Dezemberhilfen oder im Rahmen der Überbrückungshilfen III profitieren konnten, obwohl sie pandemiebedingt in Not geraten sind – etwa bei Firmengründungen nach dem 1. Mai 2020. Für diese und weitere Fälle hat der Finanzausschuss des Niedersächsischen Landtags heute Nothilfen auf den Weg gebracht. „Gemeinsam mit dem Bund haben wir einen Härtefallfonds für Unternehmen und Soloselbstständige geschnürt, die bisher leider durchs Raster gefallen waren, und denen nun unverschuldet die Pleite droht“, unterstützt Dr. Christos Pantazis, wirtschaftspolitischer Sprecher SPD-Landtagsfraktion, das Programm. „Von den Geldern hängen nicht nur hunderte Selbstständige mit an sich tragfähigen Geschäftsmodellen ab, sondern auch zahllose Arbeitnehmer*innen und ihre Familien. Ich freue mich sehr, dass wir für diese besonderen Härten endlich eine Lücke schließen können.“ Aus dem von Bund und Ländern paritätisch finanzierten Härtefallfonds entfallen auf Niedersachsen insgesamt 141,14 Millionen Euro. „Der Fonds ist gut ausgestattet und pragmatisch abrufbar. Berechtigte können über ‚prüfende Dritte‘, beispielsweise ihre Steuerberaterin oder ihren Steuerberater, Hilfe beantragen, um an das oft dringend benötigte Geld zu kommen“, erklärt Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin SPD-Landtagsfraktion, die ebenfalls die wirtschafts- und sozialpolitische Funktion der Notfallhilfe unterstreicht: „Jetzt das wirtschaftliche Überleben sicherstellen, ist allemal besser, als später Existenzen neu aufbauen zu müssen.“ „Neben der Freude über die verabschiedeten Härtefallhilfen fürchten wir als SPD-Landtagsfraktion, dass antragsberechtigte Unternehmen dennoch Insolvenz anmelden müssen, sollte die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf Bundesebene nicht rückwirkend über den 30.04.2021 hinaus verlängert werden. Dies ist trotz Drängens der SPD bislang am Widerstand der Unions-Bundestagsfraktion gescheitert“, sagt die SPD-Finanzexpertin. Pantazis nimmt deswegen den Koalitionspartner in die Pflicht: „Die CDU-Landtagsfraktion und der niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann sollten im Sinne der existenzbedrohten Unternehmen und Selbstständigen ihren Einfluss geltend machen und sich bei ihren Parteifreunden in Berlin für die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzanzeigepflicht stark machen. Nur dann kann der Härtefallfonds auch tatsächlich seine stabilisierende Wirkung auf den Wirtschaftsstandort Niedersachsen entfalten.“ Pressemitteilung von: