Pressemitteilung Nr. 18/693

Pantazis: EuGH-Urteil wichtiges Signal – Rosinenpickerei von Polen, Tschechien und Ungarn ist nicht zu akzeptieren

Pressemitteilung Nr. 18/693

Polen, Tschechien und Ungarn haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von Donnerstag, 2. April, während der Flüchtlingskrise 2015 gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Sie hatten sich seinerzeit geweigert, zur Entlastung der anderen EU-Staaten Flüchtlingskontingente aufzunehmen. Dr. Christos Pantazis, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Europa- und Migrationspolitik der SPD-Landtagsfraktion, sieht in diesem Urteil ein wichtiges Signal für den europäischen Zusammenhalt: „Die Mitgliedschaft in der EU garantiert den Mitgliedsstaaten nicht nur den Zugang zu den lukrativen Fördertöpfen, sie bedeutet auch Pflichten und die Einhaltung von Abmachungen. Der EuGH hat heute deutlich gemacht, dass die Rosinenpickerei einzelner Staaten nicht zu akzeptieren ist, denn sie verstößt nicht nur gegen europäische Werte, sondern auch gegen geltendes Recht.“

Die konkreten Folgen des Urteils sind derzeit noch unklar, für eine Strafzahlung müsste die Kommission erneut vor dem EuGH klagen. „Der Feststellung des Rechtsbruchs müssen nun spürbare Konsequenzen folgen, denkbar sind beispielsweise wirtschaftliche Sanktionen. Das würde auch abschreckend auf potenzielle Nachahmer wirken“, so Pantazis. Um künftig eine bessere Koordinierung der Asylpolitik zu gewährleisten, bekräftigt dieser erneut seine Forderung nach der Einführung einer europäischen Asylagentur. Durch die Behörde könnten Anträge schneller bearbeitet und eine zentrale Verteilung auf die Mitgliedsstaaten sichergestellt werden. „Dieses Verfahren könnte die dramatische Lage an den Grenzen entlasten, mehr Humanität ermöglichen und den Rechtspopulisten zugleich den Wind aus den Segeln nehmen. Flüchtlinge dürfen nicht länger der Spielball innenpolitischer Überlegungen sein, sondern müssen in einem gesamteuropäischen Verfahren verteilt werden. Die One-Man-Show einzelner Staatsoberhäupter, insbesondere in Osteuropa, die mit Ängsten auf dem Rücken notleidender Menschen spielen, muss ein Ende haben.“

Zum Hintergrund des heutigen Urteils: Im Jahr 2015 einigten sich die EU-Innenminister auf eine Verteilung von rund 160.000 Asylsuchenden aus Griechenland und Italien auf die restlichen Mitgliedsstaaten. Davon sollten 6.200 Flüchtlinge auf Polen entfallen, Tschechien sollte 2.600 und Ungarn 1.200 Menschen aufnehmen. Allerdings kamen die drei Länder dem Beschluss nicht nach und verweigerten eine Aufnahme der Asylsuchenden.

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