Pressemitteilung Nr. 18/031

Pantazis: Altersfeststellung bei Geflüchteten findet im Zweifelsfall bereits nach klaren Regeln statt

Pressemitteilung Nr. 18/031

In der Diskussion über die Altersfeststellung bei mutmaßlich minderjährigen Geflüchteten ist die Forderung nach einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung laut geworden.

„Diese Regelung existiert im Bereich des SGB VIII bereits und wird in der täglichen Praxis der Jugendämter auch erfolgreich angewandt. Das aktuelle Verfahren zur Feststellung der Minderjährigkeit wurde erst 2015 gesetzlich überarbeitet und normiert“, wundert sich Dr. Christos Pantazis, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Migration und Teilhabe, über die täglich neuen Vorschläge zu diesem Thema. „In den niedersächsischen Jugendämtern werden Geflüchtete, die ohne Papiere eingereist sind und behaupten, minderjährig zu sein, in Zweifelsfällen bereits nach dem Vier-Augen-Prinzip einer sogenannten kritischen Inaugenscheinnahme unterzogen. Wenn anschließend noch immer Zweifel am Alter des Jugendlichen bestehen, kann eine medizinische Altersfeststellung von Amts wegen angeordnet werden.“

In einer Antwort der rot-grünen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hatte das Niedersächsische Sozialministerium im Dezember 2016 dargestellt, dass bei 157 auf diese Weise untersuchten Personen in 90 Fällen keine Minderjährigkeit vorlag.

Für Dr. Christos Pantazis zeigen diese Zahlen, dass sich das derzeit angewandte Verfahren bewährt habe: „Auch nach dem momentan angewandten Verfahren werden in Zweifelsfällen medizinische Untersuchungen durchgeführt. Allerdings nur, wenn das erfahrene und professionell geschulte Personal der Jugendämter begründete Zweifel an den Angaben der Geflüchteten hat. Verpflichtende medizinische Untersuchungen für alle minderjährigen Geflüchteten lehnen wir schon aufgrund der hohen Gesundheitsbelastung durch Röntgenstrahlen ab.“

Die Behörden in Hildesheim hatten zuletzt auf ein neues Verfahren zur Altersfeststellung durch die Analyse von DNA-Proben in den USA zurückgegriffen. Der SPD-Experte Pantazis dazu: „Als Mediziner bin ich offen für neue Analysemethoden, die ohne die Strahlenbelastung durch das Röntgen auskommen. Wenn diese Methoden dazu auch noch genauere Ergebnisse liefern als die bisher bekannten, dann sollten wir darauf auch zurückgreifen – dafür reicht der bisherige gesetzliche Rahmen allerdings vollkommen aus.“

Antwort des Niedersächsischen Sozialministeriums auf die schriftliche Anfrage aus dem Dezember 2016

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