Pressemitteilung Nr. 18/699

Naber: Schnelle und unbürokratische Absicherung auch für Kulturschaffende während der Pandemie

Pressemitteilung Nr. 18/699

Nicht nur die unmittelbaren gesundheitlichen Folgen des Coronavirus sind in Niedersachsen spürbar –auch immer mehr Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Soloselbstständige geraten durch ausbleibende Aufträge, die notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Veranstaltungsabsagen unter finanziellen Druck. Die SPD-Landtagsfraktion sieht dabei insbesondere auch die Kultur- und Kreativwirtschaft schweren Zeiten ausgesetzt.

„Kunst und Kultur sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Durch Absagen von Veranstaltungen und Schließungen von kulturellen Einrichtungen im Kontext des Coronavirus geraten immer mehr Kulturschaffende in finanzielle Schieflage“, erklärt die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Hanna Naber. „Wir werden die Kunst- und Kulturszene nicht im Stich lassen und ihnen in diesen schweren Zeiten unter die Arme greifen!“

Die SPD-Politikerin verweist auf das Förderprogramm der NBank, das grundsätzlich auch Künstlerinnen und Künstlern offen stünde. Ein weiteres Instrument, um kleinen Unternehmern, Freiberuflern und Soloselbstständigen – auch aus der Kunst- und Kulturszene – in wirtschaftlich prekären Zeiten Hilfestellung zu leisten, ist die vereinfachte Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. „Um eine existenzbedrohende Situation abzuwenden, wurde unter anderem der Zugang zum Arbeitslosengeld II leichter gestaltet. Zudem werden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Durch die Regelung auf Bundesebene wurde sichergestellt, dass niemand aus finanziellen Gründen seine eigene Wohnung aufgeben muss.“

Die Dauer der Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit verbunden auch des Kulturbetriebs ist zum derzeitigen Stand nicht absehbar, so Naber: „Wir müssen die existenzbedrohende Lage durch das Virus für tausende Künstlerinnen und Künstler in unserem Bundesland abwenden und stehen den Betroffenen mit Hilfsmaßnahmen auf Landes- und Bundesebene zur Seite. Unser gemeinsames Ziel ist es natürlich, so schnell wie möglich zu einem geregelten Alltag zurückzukehren und den Kulturbetrieb vollständig wieder aufnehmen zu können!“

Der Bund habe das Instrument Arbeitslosengeld II bewusst gewählt, da dieses schnell und unbürokratisch genutzt werden kann, um den Bedürfnissen von Freiberuflerinnen, Freiberuflern und Soloselbstständigen schnellstmöglich gerecht zu werden. Zudem müssen keine neuen Verwaltungsabläufe oder Antragsformulare erstellt werden, so dass die Gelder schnell fließen können. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass zusätzliche Förderprogramme und Hilfspakete für Künstlerinnen und Künstlern geöffnet werden. Finanzielle Rettungsschirme dürften keine Berufsgruppen benachteiligen, so die Kulturpolitikerin der SPD-Fraktion.

Abschließend erklärt Naber: „Die SPD-Fraktion steht solidarisch an der Seite aller Kunst- und Kulturschaffenden in unserem Bundesland. Eine vorrübergehende Einschränkung des Kulturbetriebs ist notwendig, doch das kulturelle Leben wird nach Corona weitergehen. Kultur ist ein Kitt unserer Gesellschaft, der durch die notwendige soziale Distanzierung ins Bröckeln gerät. Die Möglichkeiten der Digitalisierung zeigen jedoch auf eindrucksvolle Weise, dass kulturelle Kreativität auch in Krisenzeiten weiterleben kann!“

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