Pressemitteilung Nr. 18/498

Naber: Bundesteilhabegesetz stellt größte Sozialreform der letzten Jahre dar

Pressemitteilung Nr. 18/498

Am 1. Januar 2020 tritt die dritte von insgesamt vier Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Das Gesetz betrifft schätzungsweise 93.000 leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung in Niedersachsen. Dazu erklärt Hanna Naber, Mitglied des Sozialausschusses: „Einer der wichtigsten Eckpunkte ist die Überführung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in das Recht der Rehabilitation aus dem Sozialhilferecht heraus. Das Bundesteilhabegesetz ist von außerordentlicher sozialpolitischer Bedeutung, gerade mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Zukünftig sollen Menschen mit Behinderung keine Leistungen im Sinne des Nachteilsausgleichs mehr erhalten. Die bisher bekannte Blickweise, die sich vor allem defizitorientiert gestaltete, wird durch einen Perspektivwechsel abgelöst, der auf die Ziele der Eingliederungshilfe blickt. Zukünftig sollen Leistungen der Eingliederungshilfe einen echten Beitrag zur Inklusion und Teilhabe erbringen, erklärt Naber. Zentrales Reformelement ist, dass Leistungen der Eingliederungshilfe in Zukunft passgenau, personenorientiert und individuell erfolgen.

„Das Bundesteilhabegesetz zielt auf die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen ab“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Naber weiter, und fügt an: „Die notwendigen und erforderlichen Hilfen sollen passgenauer denn je ausgestaltet werden. Bedarfe und Bedürfnisse der Betroffenen werden stärker berücksichtigt und in den Fokus genommen. Ich will das einmal plastisch machen: So werden beispielsweise das Einkommen und das Vermögen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern zukünftig nicht mehr angerechnet werden. Damit wird einer der größten Hinderungsgründe für eine Hochzeit genommen und der Weg zu mehr Gleichberechtigung geebnet.“

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt, dass Sozialministerin Carola Reimann im Rahmen ihrer Plenarrede angekündigt hat, gemeinsam mit Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und den Interessenvertretern von betroffenen Menschen mit Behinderung die Eingliederungshilfe in Niedersachsen im Sinne des Bundesteilhabegesetzes weiterzuentwickeln.

Pressemitteilung von: